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§ 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

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»[…] Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Pflegebedürftigen und die häuslich Pflegenden sind bei der Beratung auch auf die Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie zuständigen Pflegestützpunktes sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a hinzuweisen.«

(§ 37 Abs. 3 SGB XI; Hervorhebung durch die Verfasserin)

Pflegekurse

Ausdrücklich an die Angehörigen wendet sich schließlich der § 45 (Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen):

Pflegende Angehörige stärken

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