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Beispiel für Informationsvermittlung

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Eine Anruferin erkundigt sich in der Pflegeberatungsstelle nach der Höhe der Geldleistung beim Pflegegrad 2. Die zuständige Fachperson teilt die gewünschte Information mit und fragt nach, ob sie noch anderweitig helfen könne. Die Anruferin verneint dies, bedankt sich und legt auf.

Hohe Bedeutung trotz geringem Aufwand

Hier hat die Informationsvermittlung den Charakter einer Auskunft. Es bleibt unklar, warum die Anruferin die Information wünscht, für wen sie sie einholt (für sich selbst, einen Familienangehörigen oder die Nachbarin), ob sie die Auskunft überhaupt nutzen wird und wenn ja, in welcher Weise. Ihr Informationsbedürfnis wurde jedoch offensichtlich befriedigt. So wie hier werden Informationen oftmals nur kurz und knapp vermittelt. Da sie mit vergleichsweise geringem Aufwand verbunden sind, werden sie in ihrer Bedeutung leicht unterschätzt.

Bedeutung der verständlichen Informationsvermittlung

Informationen können mündlich oder schriftlich vermittelt werden; häufig werden auch verschiedene Medien, wie Bücher, Broschüren, Filme oder das Internet, genutzt. Wichtig ist eine adressatengerechte, d. h. verständliche und nachvollziehbare Informationsvermittlung. Informationen sollten ferner nur dann gegeben werden, wenn eine Person aufnahmebereit ist und Interesse am Thema signalisiert.

Zu beachten ist, dass mit Informationsvermittlung allein noch keine Handlungskompetenz erreicht wird. Informationen ersetzen keine Schulung oder Beratung, sie können diese jedoch vorbereiten und ergänzen.

Pflegende Angehörige stärken

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