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2.3 Krankenversicherungsgesetz – SGB V

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Nicht nur im Pflegeversicherungsgesetz, sondern auch im Krankenversicherungsgesetz (SGB V) finden sich rechtliche Bestimmungen für die Durchführung von Information, Schulung und Beratung. Zwar richten sich diese in erster Linie an die erkrankte Person selbst, beziehen jedoch unter Umständen auch Angehörige mit ein. Ein erster, wichtiger Bereich betrifft die Versorgung im Krankenhaus. Seit 2017 haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf ein Entlassmanagement.

Entlassmanagement

Pflegende Angehörige stärken

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