Читать книгу Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook - Christian Jäger - Страница 44

d) Sonstige niedrige Beweggründe

Оглавление

40

Sie sind anzunehmen, wenn die Beweggründe der Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind.[99] Beispielhaft ist die Tötung des Lebenspartners, um sich dem Geliebten zuwenden zu können. Aber auch Rache, Hass, Eigensucht sowie Eifersucht kommen als niedrige Beweggründe in Frage, sofern sie ihrerseits wiederum auf niedrigen Motiven beruhen. Dabei ist nach Auffassung des BGH der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt.[100] Im Falle der Eifersucht beruht diese ihrerseits auf niedrigen Motiven, wenn z. B. der betrogene Ehemann aus egozentrischen Gründen („nicht mit mir“) handelt, nicht dagegen, wenn es sich um nachvollziehbare Eifersuchtsgründe handelt oder sich ein Ehepartner gegenüber dem anderen mit einem Ehebruch brüstet.[101] Nicht dagegen ist dies der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen und er sich in einer ausweglosen Lage sieht.[102] In einem Fall hat der BGH auch anlässlich einer außergewöhnlich brutalen Tatbegehungsweise (der Täter hatte seinem Opfer einen großen Teil des Darms herausgerissen und in Form eines Kranzes um den Hals gelegt) das Vorliegen von niedrigen Beweggründen für möglich gehalten.[103] In der Literatur ist dies auf Kritik gestoßen.[104] Tatsächlich ist es fragwürdig, das brutale Tatbild (objektiv) zur Begründung des niedrigen Motivs (subjektiv) heranzuziehen, zumal im konkreten Fall die Mordmerkmale der Grausamkeit und der Mordlust den Gesichtspunkt der Brutalität wesentlich deutlicher abbilden und daher nicht auf das allgemeine Motivmerkmal der niedrigen Beweggründe zurückgegriffen werden sollte.

Achtung Klausur: Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn zugleich spezielle Mordmerkmale erfüllt sind. Dann darf auf der Grundlage allein dieses besonderen Merkmals nicht zugleich ein niedriger Beweggrund angenommen werden. So darf etwa das Motiv der Beuteerzielung nicht als niedriger Beweggrund eingestuft werden, wenn dieses bereits das Merkmal der Habgier erfüllt. Habgier ist dann das spezielle Mordmerkmal, das das allgemeine Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe verdrängt.[105] Anders würde es sich allerdings verhalten, wenn ein im Unrechtsgehalt über die Beuteerzielungsabsicht hinausgehender menschenverachtender Vernichtungswille erkennbar ist.[106]

Subjektiv ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Täter die Umstände kennt, die die Tat als besonders verwerflich erscheinen lassen. Nicht dagegen ist notwendig, dass der Täter seine Motive selbst für niedrig hält.[107] Vgl. zur Blutrache o. Rn. 18 f.

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Подняться наверх