Читать книгу Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook - Christian Jäger - Страница 47

g) Gemeingefährlichkeit des Mittels

Оглавление

50

Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Auswirkungen seiner Tötungshandlung nicht beherrscht, was z. B. bei der Herbeiführung von Explosionen, aber auch bei Brunnenvergiftungen oder Überschwemmungen der Fall ist.[153] Genügen kann sogar das Töten mit einem Maschinengewehr in der Öffentlichkeit, da dann die Tötung anderer Personen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann (nicht ausreichend ist es allerdings, wenn A mit einer normalen Pistole auf B schießt und dabei damit rechnet, dass er auch den daneben stehenden C treffen könnte; hier sind die Folgen doch so überschaubar, dass nicht von einer Gemeingefährlichkeit des Mittels ausgegangen werden kann).[154] Auch die Benutzung eines Kfz als Instrument der Tötung kann zur Bejahung des Merkmals der Gemeingefährlichkeit führen, wenn in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährdet sind, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (im konkreten Fall war dies zu bejahen, da der Täter mit bedingtem Tötungsvorsatz in den mit zahlreichen Gästen besetzten Terrassenbereich eines Straßencafés gefahren war; vgl. zu einem Fall der gemeingefährlichen Verwendung eines Kfz, bei dem regelmäßig auch § 315b StGB zu problematisieren ist, bereits o. Rn. 41).[155] Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist allerdings eine gemeingefährliche Tötung durch Unterlassen grundsätzlich nicht möglich. Es reicht nicht, wenn der Täter eine bereits vorhandene gemeingefährliche Situation nutzt, unabhängig davon, ob die Gefahr zufällig entstanden, von einer dritten Person verursacht oder von ihm selbst ohne Tötungsvorsatz herbeigeführt worden ist.[156]

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Подняться наверх