Читать книгу Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook - Christian Jäger - Страница 46

f) Grausamkeit

Оглавление

49

Eine grausame Tötung liegt vor, wenn der Täter dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt.[150] Entscheidend ist die innere Gesinnung des Täters, sodass das äußere grausame Erscheinungsbild der Tat für sich gesehen nicht genügt. Allerdings reicht es aus, dass die Gesinnung aus den Tatumständen heraus erkennbar wird, was etwa grundsätzlich dann der Fall ist, wenn der Täter das Opfer foltert oder verhungern bzw. verdursten lässt.[151] Der Versuchsbeginn des Mordes durch grausame Tötung ist nach der Rechtsprechung des BGH bei einem engen räumlich-situativen Zusammenhang trotz zeitlicher Streckung des Geschehens gegeben. Dazu folgendes

Beispiel:[152] A warf die N, die ihn verlassen wollte, im Wohnzimmer auf die Couch und setzte sich auf sie. Er war jetzt entschlossen, sie durch anhaltendes Würgen zu quälen und sie sodann zu töten. Er drückte wiederholt unter Todesdrohung ihren Kehlkopf, bis sie erschlaffte, und lockerte sodann den Griff wieder, um hierduch den Tötungsprozess hinauszuzögern. Er nahm auch ein Kissen, das er ihr mit den Knien aufs Gesicht drückte. So sitzend meldete er sich telefonisch auf der Arbeitsstelle krank und äußerte N gegenüber, dass er sich jetzt Zeit genommen habe und sie ohnehin 5 Tage keiner vermissen werde. Auf ihre Frage, warum er kein Messer nehme, sagte er, dass dies keinen Spaß mache. Sodann fesselte er die N, trank zwei Liter Wein und schlief ungewollt ein. N konnte sich befreien und fliehen.

Lösung: Der BGH weist hier zwar auf die lange Dauer bis zum eigentlich gewollten Tötungsakt hin. Entscheidend sei aber, dass A Leib und Leben der N bereits in dem Zeitpunkt, in dem er sich ihrer in Tötungsabsicht bemächtigte, unmittelbar und konkret gefährdete. Es sei ein räumlich-situativer Zusammenhang gegeben gewesen. Dabei sei die zeitliche Streckung nicht nur unschädlich, sondern sogar wesentliches Element des grausamen Tötungsprozesses gewesen. Daher sei ein unmittelbares Ansetzen zur grausamen Tötung zu bejahen und A deshalb wegen Mordversuchs zu bestrafen. Die gleichzeitig verwirklichte gefährliche Körperverletzung nach §§ 223, 224 I Nr. 2 (Kissen nach konkreter Anwendung) und Nr. 5 StGB sowie die Freiheitsberaubung mit (beabsichtigter) Todesfolge nach § 239 I, IV StGB stehen hierzu in Tateinheit, § 52 StGB.

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Подняться наверх