Читать книгу Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, eBook - Christian Wittmann - Страница 168

a) Entscheidung gemäß § 63 Abs. 1 SGB X

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Soweit der Widerspruch gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses erfolgreich ist, sind dem Widerspruchsführer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten, § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X.[463] Allerdings darf der Erfolg des Widerspruchs nicht allein darauf beruhen, dass der Widerspruchsführer während des Verfahrens eine Handlung nachgeholt hat, die er zuvor pflichtwidrig unterlassen hatte.[464] Da der Widerspruchsführer durch seinen Widerspruch die Bestandskraft der angegriffenen Entscheidung des Zulassungsausschusses verhindert hat, führt eine während des Verfahrens vor dem Berufungsausschuss zugunsten des Widerspruchsführers eingetretene Rechtsänderung bzw. Änderung der Rechtsprechung nicht dazu, dass die erforderliche Ursächlichkeit zwischen der Einlegung des Widerspruchs und der Entscheidung des Berufungsausschusses entfällt.[465]

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Bleibt der Widerspruch der Kassenärztlichen Vereinigung oder eines Landesverbandes der Krankenkassen oder der von Seiten der Ersatzkassen eingelegte Widerspruch erfolglos, sind den am Verfahren beteiligten Betroffenen in analoger Anwendung des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X die Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten.[466] Dabei sind die notwendigen Aufwendungen des Betroffenen, der den Widerspruch erfolgreich abgewehrt hat, der widerspruchsführenden Körperschaft aufzuerlegen.

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Weist hingegen der Berufungsausschuss den Widerspruch eines sonstigen Dritten, etwa den offensiven Konkurrentenwiderspruch eines Arztes im Nachbesetzungsverfahren gemäß § 103 Abs. 3a, 4 SGB V, zurück, kann der Widerspruchsführer nicht zur Erstattung der Aufwendungen des Konkurrenten zur Rechtsverteidigung im isolierten Vorverfahren gemäß oder analog § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X verpflichtet werden.[467]

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Ein im Verfahren vor dem Berufungsausschuss beigeladener Konkurrent hat von vornherein keinen Anspruch auf Kostenerstattung.[468]

Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, eBook

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