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c) Rechtsschutz
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Die Kostengrundentscheidung ist Teil des Widerspruchsbescheids. Gegen sie kann isoliert Klage zum Sozialgericht erhoben werden. Klagebefugt sind neben dem Widerspruchsführer bzw. dem vom Widerspruch der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Krankenkassen Betroffenen die beteiligte Kassenärztliche Vereinigung, die beteiligten Landesverbände der Krankenkassen sowie die beteiligten Ersatzkassen.[474]