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bb) Vorstand

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Der Vorstand ist das hauptamtliche Organ der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, was eine bewusste Parallele zum hauptamtlichen Vorstand der Krankenkassen[47] darstellt.[48] Der Vorstand verwaltet die Körperschaft und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich (§ 79 Abs. 5 S. 1 SGB V). Das Vorstandsamt ist ein öffentliches Amt im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG.[49] Als Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist der Vorstand das maßgebliche Handlungsorgan der Körperschaft.[50] Die Vertreterversammlung kann zwar dem Vorstand zugewiesene Aufgaben an sich ziehen („Kompetenz-Kompetenz“ der Vertreterversammlung), darf aber die vom Gesetz vorgegebene Aufgabenteilung zwischen Vorstand und Vertreterversammlung nicht grundlegend in Frage stellen.[51]

Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, eBook

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