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2. Franchiseverhältnis
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Franchising ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Phänomen der Betriebspraxis, das unterschiedlich ausgestaltet sein kann.[200] Beim Franchising wird eine Kette autorisierter, rechtlich selbstständiger Unternehmer von einem Franchisegeber ständig damit betraut, bestimmte Waren oder Dienstleistungen in einem einheitlichen Erscheinungsbild am Markt anzubieten. Noch viel weitergehender als etwa beim Vertragshändler tritt beim Franchising eine gemeinsame Handelsbezeichnung, zumeist eine Marke, nicht nur neben die Firma der Franchisenehmer, sondern – jedenfalls vertriebsbezogen – ganz an deren Stelle.
Beispiel:
Diese Struktur bietet sich an für die dezentrale Herstellung und Abfüllung eines weltweit angebotenen Getränks, dem überall eine identische Rezeptur zugrunde liegt, ebenso für Restaurantketten mit stets identischem Angebot von Speisen und Getränken, die aus strengstens festgelegten Zutaten in überall identischen Fertigungsprozessen (bis hin zu den exakt einzuhaltenden Gartemperaturen) hergestellt und mit überall gleichem Erscheinungsbild (von der Verpackung über die Gastronomieeinrichtung bis zur Architektur der Gebäude) angeboten werden. Weitere Beispiele sind Drogeriemarktketten, Baumarkt-, Autoteile- und Werkstattketten, Weindepots ebenso wie Reisebüro- und Hotelketten u.v.m.
Dies ist auch der Hintergrund für die ungeheure Dichte der „Filialnetze“ von Handy-Shops. Es handelt sich ganz überwiegend um selbstständige Unternehmer, der Netzbetreiber trägt kein Investitionsrisiko. Auch die Versprechungen der Verkäufer zur Netzqualität (des Empfangs), zu vertraglicher Flexibilität etc. binden ihn nicht, denn in Bezug auf den Mobilfunkvertrag sind die Shops nur Nachweismakler, der Vertragsschluss erfolgt durch den namensgebenden Konzern selbst.
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Im Außenverhältnis handelt jeder Franchisenehmer, gleich einem Vertragshändler oder Kommissionär, im eigenen Namen. Charakteristisch für das Franchise ist allerdings – in einem gewissen Widerspruch dazu – das (scheinbare) Auftreten aller Franchisees unter einem gemeinsamen firmen- bzw. markenähnlichen Handelsnamen.