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Die verfassungsrechtlichen Bedenken richten sich gegen die Einbeziehung in die Sozialversicherung (I.) sowie gegen die Ausgestaltung von Beiträgen und Prämien in Sozial- und Privatversicherung in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit (II.) sowie auf das Risiko des Alters (III.).

Klausurenkurs im Sozialrecht

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