Читать книгу Klausurenkurs im Sozialrecht - Constanze Janda - Страница 3
ОглавлениеVorwort
Was ist das Allgemeine?
Der einzelne Fall.
Was ist das Besondere?
Millionen Fälle.
(Johann Wolfgang von Goethe)
Sozialrecht zu erlernen ist schwierig. Im Sozialgesetzbuch als der umfassendsten Kodifikation des deutschen Rechts niedergelegt, wird es üblicherweise von Spezialisten betrieben. Sie überblicken regelmäßig nur Teilgebiete, selten das Ganze. Dessen ungeachtet berührt und durchdringt das Sozialrecht das gesamte Recht, weil es vielfältige Querverbindungen zu nahezu allen Rechtsgebieten aufweist. Das Sozialrecht zu kennen, ist deshalb Gebot juristischer Allgemeinbildung. Solche Kenntnis verlangt nach einem Gesamtüberblick, den Grundrisse und Lehrbücher vermitteln. Seine eigentliche Bewährungsprobe hat das Recht aber stets erst im Einzelfall zu bestehen: Denn alles Recht ist immer und notwendig konkret! Um Sozialrecht zu können, bedarf es also der Übung: des Ringens um die richtige, und das heißt: die dem Recht im Einzelfall gemäße Lösung.
Der nunmehr in der 10. Auflage erscheinende Klausurenkurs soll dazu Gelegenheit geben und Anschauung bieten. Er soll die Bedeutung der anderen Rechtsgebiete für das Sozialrecht wie umgekehrt des Sozialrechts für andere Rechtsgebiete zeigen. Der Kurs bezieht seine Beispielsfälle deshalb aus höchstrichterlich entschiedenen Sachverhalten, die den Zusammenhang und Zusammenklang von Sozialrecht und seinen zahlreichen „Nachbar“-Gebieten aufzeigen. Die Lösungen veranschaulichen beispielhaft den im Sozialrecht üblichen Argumentationsduktus, der demjenigen der „Nachbar“-Gebiete voll und ganz entspricht. Denn Sozialrecht ist beileibe nichts Spezielles – sondern ein integraler Teil der Rechtsordnung, genauer: desjenigen Teils, der das sozialstaatliche Fundament des deutschen Staatswesens (Art. 20, 28 GG) ausbildet und -formt.
Die in diesem Buch enthaltenen Fälle wurden in den sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen in verschiedenen Studiengängen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der SRH Hochschule Heidelberg und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erprobt. Ihre Lösungen bezogen aus den Gesprächen mit den Studierenden vielfache Anregungen.
Die Neuauflage unternimmt keine grundlegende Neuordnung des Klausurenkurses, sondern aktualisiert die Falllösungen und präzisiert sie an verschiedenen Stellen. Die lang angekündigte Entscheidung des BVerfG zur Berücksichtigung des generativen Beitrags von Eltern in der Rentenversicherung – die Frage ist im Fall 1 für die soziale Pflegeversicherung aufgegriffen – lässt weiter auf sich warten. Fall 2 ist um die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Zuständigkeit der Kommunen für das Bildungs- und Teilhabepaket ergänzt worden. In Fall 24 konnte die Entscheidung des BVerwG zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften Kita-Platz berücksichtigt werden. Der frühere Fall 23 zur Anspruchsberechtigung nichtdeutscher Staatsangehöriger nach dem OEG ist mit der Reform des Entschädigungsrechts gegenstandslos; er wurde daher gestrichen. Im Übrigen steht die Fallauswahl weiterhin exemplarisch für die tragenden wissenschaftlichen wie praktischen Fragen des Sozialrechts.
Bei der Neuauflage habe ich vielfältige Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an meinem Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft der Universität Speyer erfahren. Für Ihre Mühen danke ich Christina Digeser, Carolin Duda, Milena Herbig, Mathieu Wagner, Christina Wieda und Vanessa Zeeb. Martina Dieterle hat wie auch in der Vorauflage mit großer Sorgfalt die Aktualisierung der Literatur vorgenommen und das Manuskript betreut. Auch ihr gebührt ein herzlicher Dank.
Speyer, im Juli 2021 | Constanze Janda |