Читать книгу Klausurenkurs im Sozialrecht - Constanze Janda - Страница 27

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Die Einbeziehung privat gegen Krankheit Versicherter in die Pflegeversicherung verletzt die allgemeine Handlungsfreiheit nicht.

Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung der Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung sind unbegründet.

Klausurenkurs im Sozialrecht

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