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III. Beitrags- und Prämiengestaltung für Familien in der Renten- und Pflegeversicherung
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Die von dem Elternpaar vorgetragenen Bedenken betreffen die Ausgestaltung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Fraglich ist, inwieweit der von Eltern den Kindern geschuldete Familienunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) bei der Festsetzung der Beitragshöhe aus Gründen des Schutzes von Ehe und Familie zu berücksichtigen ist. Hierzu müssen der Auftrag der Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 GG bestimmt (1.) und die Berücksichtigung des „generativen Beitrags“ nach dem geltenden Beitragsrecht der Rentenversicherung analysiert werden (2.).