Читать книгу Internationales Franchise-Recht - Dagmar Gesmann-Nuissl - Страница 24

(2) Materielle Anforderungen (a) Vorvertragliche Anforderungen

Оглавление

19

In allen Vertragsphasen – und damit auch in der vorvertraglichen – gilt der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 1104, 1112 Code Civil). Beide Verhandlungspartner müssen redlich, wahrheitsgemäß und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Art. 1104 Code Civil

Verträge müssen in gutem Glauben verhandelt, vereinbart und ausgeführt werden. []

Art. 1112 Code Civil

Die Aufnahme, der Ablauf und der Abbruch von Vertragsverhandlungen sind frei. Der Grundsatz von Treu und Glauben muss beachtet werden. Soweit einer Partei im Rahmen von Vertragsverhandlungen eine Pflichtverletzung vorwerfbar ist, haftet sie nicht auf Entschädigung derjenigen Vorteile, die sich die andere Partei von dem nicht geschlossenen Vertrag erwartet hat.

20

Nach allgemeinen französischen Grundsätzen ist der Franchise-Geber darüber hinaus verpflichtet, seine Franchise-Nehmer nach objektiven Kriterien auszuwählen. Der Franchise-Nehmer sollte dem Vertragsverhältnis gewachsen sein. Welche Kriterien das sind, erläutert die AFNOR-Norm Z 20-000. Danach muss der Franchise-Geber z.B. berücksichtigen, dass der potenzielle Franchise-Nehmer persönliche und sachliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit im Rahmen des Franchisesystems vorhält. Auf der Grundlage dieser Kriterien kann allerdings auch die Verweigerung des Vertragsabschlusses seitens des Franchise-Gebers gerechtfertigt sein. Dies wurde beispielsweise für zulässig erachtet, wenn das Franchisesystem z.B. ausschließliche Gebietszuweisungen vorsieht, die unter Beachtung aller wirtschaftlichen Auswirkungen als gerechtfertigt angesehen wurden. Demgegenüber kann sich ein Franchise-Geber schadensersatzpflichtig machen, wenn er einen Franchise-Nehmer in ungerechtfertigter Weise nicht zu dem Franchisesystem zulässt.

21

Nach Art. L 330-1 i.V.m. Art. R 330-1 Code de Commerce werden dem Franchise-Geber vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten auferlegt. Diese werden nicht im Rahmen der allgemeinen Rechtsgrundlagen des Franchise betrachtet, sondern ihr Inhalt wird unter einem eigenständigen Gliederungspunkt vorgestellt.29

Internationales Franchise-Recht

Подняться наверх