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f) Informations- und Aufklärungspflichten in verschiedenen Vertragsphasen?
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Die gesetzlichen Regelungen erfassen ausschließlich die vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflicht und sind daher auch nur für diese vorvertragliche Phase einschlägig. Vorschriften, die eine Aktualisierung der Informationen über den Vertragsschluss hinaus fordern, bestehen im französischen Recht nicht.56