Читать книгу Internationales Franchise-Recht - Dagmar Gesmann-Nuissl - Страница 35
e) Zwingende oder dispositive Verpflichtung?
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Die Informations- und Aufklärungspflichten sind gesetzlich festgeschrieben, enthalten keine Ausnahmen und dürfen nicht vertraglich ausgeschlossen werden, sodass hier festgehalten werden kann, dass die Informations- und Aufklärungspflichten – als Ausfluss der besonderen Treueverpflichtung – in der vorvertraglichen Phase zwingend zu beachten sind.