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II. Verantwortlicher

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Art. 6 Abs. 1 lit. d bezieht sich nicht explizit auf einen Verantwortlichen. Allerdings muss auch im Falle des lit. d eine Stelle vorhanden sein, die die betreffende Datenverarbeitung vornimmt. Hier ist dann wiederum keine Unterscheidung gegeben; Verantwortliche nach lit. d können sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Stellen sein.[130]

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