Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 681

II. Relevanz für nichtöffentliche Stellen

Оглавление

84

Die auf Initiative des Verantwortlichen zu erfüllenden Informationspflichten erfordern notwendigerweise eine Überarbeitung und Anpassung der bislang verwendeten Datenschutzerklärungen[138]. Dabei stehen öffentliche wie nichtöffentliche Stellen vor der Herausforderung, die teils umfassenden Informationspflichten einerseits präzise und andererseits verständlich zu erfüllen. Dies wird nicht nur einen erheblich größeren administrativen Aufwand, sondern auch ein gewisses Maß an Kreativität erfordern. Zur Verbesserung der Effizienz der Informationsvermittlung bieten sich derzeit One-Pager an,[139] also ein Schichtenmodell, bei dem die zentralen Informationen auf einer Seite zusammengefasst sind und alle weiteren Informationen auf einer zweiten und ggf. dritten Ebene zur Verfügung gestellt werden. Dieses Konzept wird unter anderem auch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz empfohlen.[140]

85

Durch die konkreten und sehr knappen Fristen bei der Bearbeitung von Anträgen Betroffener erlangt das Datenschutzmanagement für nichtöffentliche Stellen eine besondere Bedeutung. Denn die Fristen gehen davon aus, dass die zu beantwortenden Sach- und Rechtsfragen sowie ggf. notwendige Daten der Betroffenen nicht erst im Zeitpunkt des Antrags recherchiert werden müssen, sondern dass diese größtenteils bereits vorliegen. Anders wären die Fristen, insbesondere durch größere Unternehmen mit einem entsprechenden hohen Aufkommen an Anträgen, kaum zu erfüllen.

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх