Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Bernd Heinrich, Dennis Bock - Страница 345

11. Nebenfolgen

Оглавление

100

Nach § 256 Abs. 1 StGB kann sowohl in den Fällen der einfachen als auch der räuberischen Erpressung vom Gericht Führungsaufsicht nach § 68 Abs. 1 StGB angeordnet werden.

Handbuch des Strafrechts

Подняться наверх