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Der Maklervertrag des BGB ist auf den Austausch von Leistungen gerichtet: So erbringt der Makler mit seiner Nachweis- oder Vermittlungsleistung eine Dienstleistung, während der Maklerkunde regelmäßig eine Vergütung in Form einer Geldzahlung schuldet. Sie macht üblicherweise einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises oder des Mietzinses des zu besorgenden Hauptvertrages aus.

Maklerrecht

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