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dd) Verstoß gegen Tätigkeitsverbot für Steuerberater

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Gleiches gilt für einen Steuerberater, der entgegen § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBG Maklertätigkeit ausübt. Auch bei einer derartigen Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof die in Betracht kommende Nichtigkeit des Maklervertrages verneint.170

Maklerrecht

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