Читать книгу Strafrecht für Polizeibeamte - Elmar Erhardt - Страница 31
2.Als Beispiel: Die Struktur der Diebstahlsdelikte
Оглавление34§ 242 normiert den Grundtatbestand der Diebstahlsdelikte, zu dem § 243 I als Strafzumessungsvorschrift Regelbeispiele für besonders schwere Fälle nennt, während § 244 einen Qualifikationstatbestand für besonders gefährliche Formen des Diebstahls enthält. Neu eingefügt durch das OrgKG (1993) ist § 244a als Qualifikationstatbestand für den schweren Bandendiebstahl. Die §§ 247, 248a sind Privilegierungen prozessualer Art. Die Privilegierung äußert sich lediglich in dem Antragserfordernis. Selbstständige Abwandlungen bzw. diebstahlsähnliche Delikte sind der Unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b), die Entziehung elektrischer Energie (§ 248c) oder der Räuberische Diebstahl (§ 252).