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2.3 Austrofaschismus 1933–1938

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Bereits ab 1932 wurde ein politischer Veränderungsprozess in Gang gesetzt, der am 4. März 1933 zum Rücktritt der drei Präsidenten des Nationalrats führte und den die Regierung unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß für sich nutzte, um den Nationalrat auszuschalten.106 Danach begann die sukzessive Ausschaltung der Sozialdemokratie, anfangend mit dem Verbot des Schutzbundes am 31. Mai 1933 bis zum Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihr nahestehender Vereine und Organisationen im Februar 1934. Parallel dazu kam es zur Ausschaltung und Einschränkung rechtsstaatlicher Einrichtungen wie der Einschränkung der Pressefreiheit und der Geschworenengerichte sowie dem Verbot politischer Demonstrationen.107

Die Regierung Dollfuß begann 1932 zudem mit sozialpolitischen „Reformen“, die nur durch den eingeleiteten politischen Veränderungsprozess möglich wurden. Diese „Reformen“ gingen einher mit einem massiven sozialen Leistungsabbau: Die Senkung der Produktions- und Lohnkosten und die Sanierung der Sozial- und speziell der Arbeitslosenversicherung bedeuteten für die Arbeitnehmerschaft Kürzungen in allen Bereichen. Die Lebensbedingungen für die Arbeiterschaft hatten sich dadurch dramatisch verschlechtert.108

Durch diese massiven Eingriffe konnte eine der wichtigsten Forderungen der Unternehmerschaft, die Senkung der Produktionskosten, erfüllt und gleichzeitig eine Entlastung des Staatshaushaltes durch die Senkung der Ausgaben für „soziale Verwaltung“ erreicht werden.109

Auf politischer Ebene stieg im Lauf der Jahre die Bedeutung der Landwirtschaft. Die christlich-soziale Partei hatte – parallel zur Drei-Säulen-Theorie der Sozialdemokratie basierend auf den Bestandteilen Partei, Gewerkschaftsbund und Konsumgenossenschaften – im agrarischen Bereich ebenfalls ein dreigliedriges System entwickelt: Die politische Vertretung oblag dem Bauernbund (1919 erfolgte der Zusammenschluss der christlich-sozial und konservativ orientierten Bauernbünde zum politisch dominierenden Reichsbauernbund), die ständischen Interessen wurden von den Kammerorganisationen wahrgenommen und für die wirtschaftlichen Belange war das Genossenschaftswesen zuständig.110

Im Mai 1933 kam es zur Gründung der Vaterländischen Front (V.F.), einer hierarchisch und autoritär strukturierten „politischen Monopolorganisation“ des Austrofaschismus. Sie hatte, „aufgrund des korporativen Beitrittes ganzer Körperschaften und Organisationen“, Ende 1935 mehr als 2,15 Millionen Mitglieder.111 Auch unter den Gärtnern gab es V.F.-Mitglieder, so etwa Anton Eipeldauer, Eduard Maria Ihm, Fritz Kratochwjle und Viktor Mödlhammer.112

Nach der Ermordung von Engelbert Dollfuß durch Nationalsozialisten im Juli 1934 übernahm Kurt Schuschnigg das Amt des Bundeskanzlers und führte zunächst das Land im Sinne von Dollfuß weiter, hatte aber gegen den immer stärker werdenden politischen und wirtschaftlichen Druck Deutschlands anzukämpfen. Dies führte 1936 zum sogenannten „Juliabkommen“: Das deutsch-österreichische Abkommen vom 11. Juli 1936 bildete die Grundlage für den 1938 folgenden „Anschluss“. Dabei verpflichtete sich Österreich unter anderem zu einer weitreichenden Amnestie angeklagter bzw. verurteilter Nationalsozialisten sowie zur Zulassung der „nationalen Opposition“ in politische Ämter. Deutschland verzichtete dafür pro forma auf jede weitere Einmischung in innerösterreichische Angelegenheiten.113

Zwischen Gartenbau und Gartenkunst: Gärtner und Gartengestalter in Wien und Umgebung 1918–1945

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