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2.5 Nachkriegszeit

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der damit einhergehenden Zerstörung waren der Wiederaufbau und das Herstellen von „Normalität“ wichtig für das weitere Zusammenleben in Österreich.

Auf politischer Ebene kam es zur Wiedereinführung der Verfassung von 1920/29 und damit zum Versuch, das Leben dort fortzusetzen, wo es vor Hitler aufgehört hatte. Dadurch konnten die alten Eliten rasch wieder Fuß fassen.286 Eine Neuerung der Zeit war die Etablierung einer stabilen Sozialpartnerschaft und die daraus folgende rasche Neubildung von Interessenverbänden. Ernst Hanisch beschrieb, wie leicht dieser Übergang in manchen Berufsgruppen fiel:

„Bei der Handels- und Landwirtschaftskammer gelang der Sprung vom ‚Dritten Reich‘ in die Zweite Republik ziemlich reibungslos – über die Salzburger Handelskammer wird berichtet: ‚Die Beamten versahen wie selbstverständlich ihren Dienst und nicht einen Tag ist der Parteienverkehr abgerissen.‘ Nur der Reichsadler und das Hakenkreuz wurden aus dem Stempel herausgeschnitten.“287

Zwei wichtige Fragen stellten sich in der nun folgenden Zeit: die des Umgangs mit ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und das Problem der Restitution von Vermögenswerten an die noch lebenden Juden bzw. deren Erben.

Auch einige bekannte Gartenarchitekten fanden sich nun auf den Registrierungslisten für Nationalsozialisten und vertriebene jüdische Gärtner versuchten ihre Vermögenswerte wiederzuerlangen.

Zwischen Gartenbau und Gartenkunst: Gärtner und Gartengestalter in Wien und Umgebung 1918–1945

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