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2.4.2 Parteimitgliedschaft in der NSDAP

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Da es unter den österreichischen Gartenarchitekten einige NSDAP-Mitglieder gab, ist es erforderlich, die Bedeutung der Mitgliedschaft und die Möglichkeiten der Erlangung einer Mitgliedschaft darzustellen.

In die NSDAP sollten, gemäß einem Ausspruch Hitlers, nur die besten Nationalsozialisten aufgenommen werden.197

Nach der Machtübernahme in Deutschland stieg die Mitgliederzahl rasant von 850.000 im Jänner 1933 auf 2,5 Millionen im Frühjahr 1933 an.198 Diese Flut von Neumitgliedern veranlasste die NSDAP-Führung im April 1933 eine Aufnahmesperre zu erlassen, die allerdings nicht für die Angehörigen der NSDAP-Jugendverbände galt.199

Mit der von Reichsschatzminister Franz Xaver Schwarz erlassenen Anordnung 18/37 vom 20. April 1937 wurde eine Lockerung der Mitgliedersperre verfügt und gleichzeitig der Status des „Parteianwärters“ geschaffen: Er hatte alle Pflichten, insbesondere Melde- und Beitragspflicht, allerdings konnte er nicht alle Rechte eines ordentlichen NSDAP-Mitgliedes beanspruchen. Die „Parteianwärterschaft“ gab es nur im Zeitraum vom 1. Mai 1937 bis 1. Mai 1939.200

Trotz der nach wie vor bestehenden Reglementierungen erlebte die NSDAP nach der Lockerung der Mitgliedersperre 1937 und der Einführung der „Parteianwärterschaft“ die größte Eintrittswelle ihrer Geschichte. Von Juni bis Dezember 1937 traten 783.466 Personen der NSDAP bei, von Dezember 1937 bis Juni 1938 stieg die Zahl der Aufnahmen mit 1.336.702 Neumitgliedern noch einmal erheblich an. Im Jahr 1939 wurden allein 171.484 Parteimitglieder aus der „Ostmark“ neu erfasst.201

Die Freiwilligkeit des Beitritts zur Partei war oberstes Gebot, obwohl sich die örtlichen Stellen ab 1939 zunehmend unter Druck gesetzt fühlten, die Vorgaben Hitlers zu erfüllen, nach denen 10 % der Bevölkerung Mitglieder der NSDAP sein sollten.202 Alle „Volksgenossen“, die deutsche Staatsbürger waren, einen guten Leumund und das 21. Lebensjahr vollendet hatten, konnten der Partei uneingeschränkt nur vom 1. Mai 1939 bis 2. Februar 1942 beitreten, da mit 2. Februar 1942 für die Dauer des Krieges eine totale Mitgliedersperre verhängt wurde. Ausgenommen davon waren nur Überweisungen aus den Reihen der Hitlerjugend.203 Mit der Verordnung 24/44 verfügte Reichsschatzminister Schwarz, dass ab dem 31. Oktober 1944 keine Aufnahmeanträge, mit Ausnahme von Kriegsversehrten, mehr vorgelegt werden durften.204

In Österreich wurde durch eine Verordnung der Bundesregierung vom 19. Juni 1933 jegliche Betätigung für die NSDAP verboten, was einem Verbot der Partei gleichkam.205 Das Betätigungsverbot blieb formal bis zum Anschluss an das Deutsche Reich, genauer gesagt bis zur Bildung der nationalsozialistischen Bundesregierung am 11. März 1938, in Kraft, obwohl bereits vorher Vertrauensleute der illegalen NSDAP in führende Positionen des austrofaschistischen Ständestaates berufen worden waren.206 Diese Periode wird in der NS-Terminologie auch als „Verbotszeit“ bezeichnet.207

Im Dezember 1939, nach der Aufhebung der im März 1938 für den Gau Wien eingeführten totalen Mitgliedersperre, wurden die Wiener „Parteianwärter“ schrittweise, je nach Verdiensten und Wichtigkeit für die Partei, bis 1942 als Parteimitglieder aufgenommen. Zu einer früher angekündigten „allgemeinen Aufnahmeaktion“ kam es nicht, es wurden nur die bereits gestellten Ansuchen abgearbeitet. Danach galt auch hier die im Februar 1942 verhängte totale Mitgliedersperre.208

1942 gab es auf dem Reichsgebiet des ehemaligen Österreich 688.478 NSDAPMitglieder, bei der Registrierung von NSDAP-Mitgliedern im Jahr 1946 ergab sich ein Mitgliederstand von 536.662.209

In Wien gab es Ende 1938 rund 100.000 Parteimitglieder, von denen rund 23.000 „Alte Kämpfer“ und weitere 42.000 „Illegale“ waren. Bis 1942 stieg die Zahl der NSDAP-Mitglieder im nunmehrigen Groß-Wien auf rund 160.000 an und nach 1945 gab es laut Registrierung nur noch 115.000 Wiener Nationalsozialisten. Der Historiker Gerhard Botz führt diesen Mitgliederschwund auf Kriegs- und Wanderungsverluste zurück.210

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Definition der Begriffe „Alte Kämpfer“ und „Illegale“, die häufig verwendet werden und sich in Akten finden.

„Alte Kämpfer“, also Mitglieder der ersten Stunde, waren Personen, die bis zum Jahr 1928 der NSDAP beitraten und eine Mitgliedsnummer unter 100.000 hatten. Sie genossen Privilegien bei parteiinternen Sozialleistungen und durften das Goldene Parteiabzeichen tragen.211

Unter den „Illegalen“ verstand man jene Personengruppe „die erst nach dem Parteiverbot in Österreich zum Nationalsozialismus gestoßen waren“. Sie erhielten aufgrund der fehlenden bürokratischen Strukturen in diesem Zeitraum das einheitliche Aufnahmedatum 1. Mai 1938 zugeteilt und Mitgliedsnummern zwischen 6.100.000 und 6.600.000 sofern sie nachweisen konnten, dass sie in der Verbotszeit beigetreten oder „sich aktiv im nationalsozialistischen Sinne betätigt hatten“.212

Tabelle 4: NSDAP-Mitglieder unter den in Kapitel 7 beschriebenen Personen.213

Mitglieder Eintrittsdatum Mitgliedsnummer
Gälzer, Otto214 1. Mai 19381 6.123.924
Hartwich, Wilhelm 1. August 19352 3.672.583
Ihm, Eduard 1. Jänner 19411, 2 9.235.288
Mödlhammer, Viktor 1. Mai 19332 1.622.725
Stowasser, Josef Juli 19363 6.197.783
Trenkler, Otto215 1. Mai 19381 6.121.102
Wladar, Josef Oskar 1. März 19321 896.205

Die Frage, wie viele Gärtner tatsächlich NSDAP-Mitglieder waren, kann hier nicht beantwortet werden, da nicht alle bekannten Gärtner systematisch kontrolliert wurden. Von den rund 100 überprüften Personen konnte bei 24 eine NSDAP-Mitgliedschaft nachgewiesen werden.

Zwischen Gartenbau und Gartenkunst: Gärtner und Gartengestalter in Wien und Umgebung 1918–1945

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