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8. Fall: Satzungsrecht, Bekanntmachungsform

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Sachverhalt

§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde G hat folgenden Wortlaut: „Satzungen werden bekannt gemacht durch Veröffentlichung in den am Ort erscheinenden Tageszeitungen".

Aufgabe

Ist diese Regelung rechtmäßig?

Lösung

Nach § 4 Abs. 1 Buchst. b BekanntmVO ist als Bekanntmachungsform die Veröffentlichung in einer (oder mehreren) Tageszeitung grundsätzlich zulässig. Gem. §4 Abs. 2 Satz 2 BekanntmVO sind die Zeitungen allerdings in der Hauptsatzung namentlich zu bezeichnen. Die Formulierung „Veröffentlichung in den am Ort erscheinenden Tageszeitungen" genügt dieser Konkretisierungsanforderung nicht.

§ 5 der Hauptsatzung ist somit rechtswidrig.

Praktische Fälle zum Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen

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