Читать книгу Kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Fabian Stancke - Страница 98
aa) Wirkungsweise
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Zunächst muss die Torpedoklage wirksam erhoben werden. Das setzt insbesondere das Bestehen eines Feststellungsinteresses voraus. In Deutschland ist hierfür etwa erforderlich, dass sich der Beklagte der negativen Feststellungsklage des Bestehens eines Anspruchs berühmt.368
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Im Geltungsbereich der EuGVVO folgt die Unzulässigkeit der später eingereichten positiven Leistungsklage aus dem Prioritätsprinzips des Art. 29 EuGVVO. Hiernach muss sich ein mit demselben Anspruch später angerufenes Gericht zugunsten des zuerst angerufenen für unzuständig erklären, wenn bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien anhängig gemacht wurden (Art. 29 Abs. 3 EuGVVO). Der Begriff „desselben Anspruchs“ entspricht nicht dem deutschen Streitgegenstandsbegriffs, sondern ist im Rahmen der EuGVVO autonom und weit auszulegen, um einander widersprechende Urteile in der Europäischen Union zu vermeiden.369 Maßgeblich ist demnach, ob der Kernpunkt beider Streitigkeiten derselbe ist. Dies ist im Verhältnis zwischen negativer Feststellungsklage und entsprechender Leistungsklage der Fall.370