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NEUNTES KAPITEL

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Von den Opfern.

1. Jetzt will ich einiger Gesetze gedenken, die über die Reinigung und über die Opfer erlassen sind, weil ich soeben von Opfern gesprochen habe. Es gibt zwei Arten von Opfern. Die eine wird für Privatpersonen, die andere für das gesamte Volk dargebracht, und jede Art wird auch auf eine besondere Weise verrichtet. Das eine nämlich wird vom Feuer ganz verzehrt, und dieses nennt man Brandopfer; das andere wird zum Zwecke der Danksagung dargebracht und von den Opfernden bei einem Mahle verspeist. Zunächst will ich vom Brandopfer sprechen. Will eine Privatperson ein Brandopfer darbringen, so schlachtet sie einen Ochsen, ein Lamm und einen Bock, von denen die beiden Letzteren einjährig sein müssen; die Ochsen können auch älter sein. Alles, was zum Brandopfer bestimmt ist, muss männlichen Geschlechts sein. Nach Schlachtung der Opfertiere sprengen die Priester das Blut rings um den Altar, dann reinigen sie dieselben, zerschneiden sie, bestreuen sie mit Salz und legen sie auf den Altar, fügen Holz hinzu und zünden es an. Dann legen sie die gereinigten Füße und Eingeweide der Opfertiere zu dem Übrigen hinzu, um es zusammen zu verbrennen. Die Häute kommen den Priestern zu. Auf diese Weise werden Brandopfer dargebracht.

2. Will man ein Dankopfer bringen, so schlachtet man Tiere von derselben Gattung, aber unversehrte und mehr als ein Jahr alte, männliche sowohl wie weibliche. Nachdem die Tiere getötet sind, besprengt man mit dem Blute den Altar, dann legt man die Nieren, das Netz, alles Fett sowie die Leber und den Schwanz des Lammes auf den Altar. Die Brust und den rechten Schenkel erhalten die Priester, das übrige Fleisch aber wird in zwei Tagen verzehrt. Was dann noch übrig ist, wird verbrannt.

3. In gleicher Weise wie mit den Dankopfern wird auch mit den Sühnopfern verfahren. Wer aber wegen Armut größere Opfertiere nicht beschaffen konnte, opferte ein Paar Tauben oder ein Paar Turteltauben; die eine davon brachte man Gott als Brandopfer, die andere aber gab man den Priestern zur Speise. Von der Opferung dieser Tiere werde ich eingehender sprechen, wenn ich über die Opfer überhaupt mich verbreiten werde. Wer nun aus Unwissenheit gesündigt hatte, opferte ein Lamm und eine Ziege von gleichem Alter. Mit dem Blute besprengte der Priester den Altar, jedoch nicht wie bei den oben erwähnten Opfern den ganzen Altar, sondern nur die Ecken desselben; die Nieren samt dem übrigen Fett und der Leber legte er auf den Altar. Die Priester behielten die Häute und das Fleisch für sich und verzehrten das Letztere noch an demselben Tage an der Opferstätte, denn das Gesetz gestattet die Aufbewahrung für den folgenden Tag nicht. Wer aber wissentlich sündigt, ohne dass jemand ihn dessen überführen kann, opfert nach der Vorschrift des Gesetzes einen Widder, dessen Fleisch die Priester noch an demselben Tage im Tempel verzehren sollen. Die Stammesoberhäupter opfern, wenn sie für ihre Sünden Sühne leisten wollen, ebenso wie Private, nur mit dem Unterschied, dass sie einen Stier und einen Bock als Opfertiere stellen.

4. Ferner schreibt das Gesetz vor, dass man bei den privaten wie den öffentlichen Opfern vom reinsten Mehl verwende, und zwar zu einem Lamm ein Assaron, zu einem Widder zwei und zu einem Stier drei Assaron. Dieses wird mit Öl gemischt und so auf dem Altar dargebracht. Denn auch Öl wird geopfert, und zwar zu einem Ochsen ein halbes Hin, zu einem Widder ein Drittel und zu einem Lamm ein Viertel dieses Maßes. Hin ist ein altes hebräisches Maß, welches gleich ist zwei attischen Choë. In demselben Maße wie das Öl wird auch Wein verwendet, den man um den Altar herum ausgießt. Wer aber kein Opfertier darbringt, sondern seinem Gelübde gemäß Weizenmehl, legt eine Hand voll der Erstlinge desselben auf den Altar; das Übrige behalten die Priester zu ihrem Genuss, indem sie es entweder in Öl kochen oder Brot daraus backen. Was aber der Priester selbst auf den Altar bringt, muss alles verbrannt werden. Das Gesetz verbietet auch, ein Junges zugleich mit seiner Mutter an demselben Tage zu opfern, und ferner überhaupt die Opferung von Tieren, die noch keine acht Tage alt sind. Es wurden auch noch andere Opfer dargebracht für die Vertreibung einer Krankheit oder aus anderen Gründen, bei denen Opfergüsse und Opfertiere verwendet wurden. Erhielten von diesen Opfern die Priester einen Teil, so durften sie hiervon nichts für den folgenden Tag übrig lassen.

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