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ZWÖLFTES KAPITEL

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Verschiedene andere Gesetze.

1. Den Ehebruch verbot Moyses überhaupt, da er es für wichtig hielt, dass die Männer die richtige Ansicht von der Ehe hätten, und da er glaubte, dass von der rechtmäßigen Erzeugung der Kinder das Wohl der Familie wie auch des ganzen Staates abhänge. Auch verbot das Gesetz es als größte Schändlichkeit, dass man mit seiner Mutter, mit seiner Stiefmutter, seiner Tante, seinen Schwestern oder seiner Söhne Frauen sich fleischlich verginge; denn Moyses hielt das für einen verabscheuungswürdigen Frevel. Ferner verbot er, mit einem Weibe zu verkehren, das seine monatliche Reinigung habe, oder gar sich mit Tieren abzugeben oder in verkehrter fleischlicher Lust mit Angehörigen seines eigenen Geschlechts zu sündigen. Auf die Übertretung dieser Vorschriften setzte er die Todesstrafe.

2. Den Priestern machte Moyses doppelte Reinheit zur Pflicht. Denn außer der Befolgung der vorstehenden Bestimmungen gab er ihnen auch auf, keine Weiber zu heiraten, die sich früher preisgegeben hatten. Ferner durften sie keine Sklavin oder Kriegsgefangene ehelichen oder solche Weiber, die von der Führung einer Schenke oder eines öffentlichen Gasthauses gelebt hatten oder die von ihren früheren Ehemännern um irgendeiner Ursache willen verstoßen worden waren. Der Hohepriester aber durfte auch keine Witwe zur Ehe nehmen, was den anderen Priestern gestattet war, vielmehr nur eine Jungfrau, die er bei sich zu behalten verpflichtet war. Ferner durfte der Hohepriester sich keiner Leiche nähern, wogegen es den übrigen Priestern erlaubt war, ihren verstorbenen Brüdern, Eltern und Kindern zu nahen. Die Priester mussten auch körperlich rein und frei von jedem Gebrechen sein. Litt aber ein Priester an einem körperlichen Fehler, so erhielt er zwar von den Opfern seinen Anteil wie die übrigen, aber dem Altar zu nahen oder das Heiligtum zu betreten war ihm untersagt. Und nicht nur beim Opferdienst sollten die Priester rein sein, sondern auch sich bemühen, immerfort einen untadelhaften Wandel zu zeigen. Deshalb mussten auch die, welche das heilige Gewand trugen, nicht nur von aller Schuld frei, keusch und enthaltsam sein, sondern sich auch, solange sie im heiligen Dienst tätig waren, des Weines enthalten. Auch das zur Opferung bestimmte Vieh musste unversehrt und fehlerfrei sein.

3. Diese Gesetze gab Moyses, damit sie noch bei seinen Lebzeiten beobachtet würden; doch gab er auch einige Vorschriften in der Wüste, die für später gelten sollten, wenn die Hebräer Chananaea in Besitz genommen hätten. In jedem siebenten Jahr sollte auch der Acker ruhen und weder gepflügt noch bebaut werden, wie auch das Volk an jedem siebenten Tag ausruhte. Was die Erde aber in diesem Jahr von selbst trüge, sollte gemeinsames Eigentum sein und sowohl Fremden als Einheimischen zugute kommen, und es sollte davon nichts aufbewahrt werden. Ähnliches sollte nach sieben Jahreswochen, das heißt im fünfzigsten Jahr geschehen. Dieses fünfzigste Jahr nennen die Hebräer Jobel, und in ihm wurde den Schuldnern die Schuld erlassen und die Knechte in Freiheit gesetzt, die wegen Übertretung irgendeines Gesetzes die Todesstrafe verdient hatten, aber als Stammesgenossen anstatt mit dem Tode mit Knechtschaft bestraft worden waren. Auch sollten die Äcker den früheren Besitzern wiedergegeben werden; hierbei wurde verfahren wie folgt. Wenn Jobel nahe war (dieses Wort bedeutet »Freiheit«), kamen der Verkäufer und der Käufer eines Grundstückes zusammen und schätzten die Früchte und die für den Acker gemachten Aufwendungen ab. War der Fruchtertrag größer als die Kosten, so nahm der Verkäufer den Acker ohne weiteres an sich; überwogen dagegen die Kosten den Ertrag, so wurde dem Käufer sein Schaden vergütet, und dieser gab den Acker zurück. Waren aber Ertrag und Kosten gleich, so gehörte der Acker ebenfalls ohne weiteres wieder dem früheren Besitzer. Dasselbe Recht galt hinsichtlich der in Dörfern gelegenen Häuser, während bezüglich der in Städten verkauften Häuser anders bestimmt wurde. Denn wenn innerhalb Jahresfrist der Kaufpreis dem Ankäufer wiedergegeben wurde, musste dieser das Haus wieder abtreten; war dagegen ein volles Jahr verstrichen, so behielt der Käufer das Recht des Besitzes. Diese Gesetze empfing Moyses von Gott zu der Zeit, da das Volk am Berge Sinai lagerte, und er übergab sie den Hebräern schriftlich aufgezeichnet.

4. Da nun Moyses alles auf die Gesetzgebung Bezügliche wohl geordnet glaubte, richtete er sein Augenmerk auf das Heer, weil er schon damals daran dachte, das Kriegswesen zu ordnen. Er befahl daher allen Stammeshäuptern mit Ausnahme des Stammes Levis (die Leviten sollten als zum Dienste Gottes Geweihte von allen anderen Lasten frei sein), eine genaue Zählung aller vorzunehmen, die im kriegstüchtigen Alter standen. Bei dieser Heereszählung ergaben sich sechshundertdreitausendsechshundertundfünfzig streitbare Männer, welche ein Alter von zwanzig bis fünfzig Jahren aufwiesen. Anstelle des Levis nahm Moyses unter die Zahl der Oberhäupter den Manasses, den Sohn Josephs, und an Josephs Stelle den Ephraïm auf. Denn Jakob hatte, wie ich oben erwähnte, von Joseph verlangt, dass er seine Söhne als Jakobs Söhne betrachten solle.

5. Beim Errichten des Lagers setzten die Hebräer nun die Hütte in die Mitte, sodass auf jeder Seite die Zelte dreier Stämme zu stehen kamen, zwischen denen Wege sich hinzogen. Auch ein Markt wurde eingerichtet und die Waren geordnet. Hier hatten auch alle Arten von Handwerkern ihre Werkstätten, sodass das Lager den Eindruck einer hin- und herwandernden Stadt machte. Die der Hütte zunächst gelegenen Zelte bewohnten die Priester; diesen zunächst wohnten die Leviten, die im Ganzen und unter Einrechnung aller Knaben, die wenigstens dreißig Tage alt waren, dreiundzwanzigtausendachthundertachtzig zählten. Solange nun die Wolke über der Hütte lagerte, so lange blieben sie an demselben Orte im Glauben, dass Gott bei ihnen anwesend sei. Bewegte sich aber die Wolke weiter, so zogen sie auch selbst weiter fort.

6. Moyses erdachte auch eine Signaltrompete, die er von Silber und in folgender Gestalt anfertigen ließ. Sie war fast eine Elle lang und ihre Röhre war eng, etwas dicker als eine Flöte. Das Mundstück war so groß, dass es den Atem des Bläsers bequem aufnehmen konnte, und sie endigte wie eine Posaune in Glockenform. In hebräischer Sprache heißt sie Asosra. Solcher Trompeten wurden zwei angefertigt, die eine, um das Volk zur Versammlung zu rufen, die andere, um die Stammesoberhäupter zur Ratsversammlung einzuladen. Die Letztere wurde von einem Priester geblasen. Wurden beide Trompeten zugleich geblasen, so musste das gesamte Volk zusammenkommen. Sollte nun die Hütte fortbewegt werden, so verfuhr man also. Sobald die Trompete zum ersten Mal ertönte, erhoben sich die, welche gegen Osten lagerten; erscholl sie zum zweiten Male, so setzten sich die in Bewegung, die gegen Süden lagerten. Darauf wurde dann die Hütte abgebrochen und in der Mitte getragen, sodass sechs Stämme ihr voranzogen und sechs ihr nachfolgten. Die Leviten aber umgaben alle die Hütte. Das dritte Zeichen der Trompete galt denen, die gegen Westen, und das vierte denen, die gegen Norden lagerten. Dieser Trompeten bediente man sich auch, um die Opfer anzukündigen, sowohl am Sabbat als an den übrigen Tagen. Damals wurde auch zum ersten Mal nach dem Auszug aus Ägypten das Opferfest Pascha in der Wüste gefeiert.

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