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V. Aufbauschema öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

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Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

I. Spezialgesetzlich geregelte Erstattungsansprüche enthalten zB § 49a Abs. 1 S. 1; § 50 SGB X; § 37 Abs. 2 AO; § 12 BBesG; § 52 BeamtVG. • Sie verdrängen den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch(Grundsatz der Spezialität). • Die Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Sonderregelung;in der Regel besteht gesetzliche Verweisung auf §§ 812 ff BGB.
II. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist heute ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts; Anspruchsgrundlage ist nicht § 812 BGB analog. Die Anspruchsvoraussetzungen sind: 1. Öffentlich-rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten 2. Kein Vorrang spezialgesetzlicher Erstattungsansprüche (s. I.) 3. Vermögensverschiebung: • Anspruchsgegner hat „etwas erlangt“, • durch Leistung oder in sonstiger Weise, • Rechtsgrund für die Vermögensverschiebung fehlt: – vorausgehender VA als Rechtsgrund? – ein rechtswidriger, aber wirksamer Leistungsbescheid der Behörde bildet solange einen Rechtsgrund, bis dieser gerichtlich aufgehoben oder von der Behörde zurückgenommen worden ist; – kein Rechtsgrund aus Gesetz oder örV. 4. Für den Umfang der Erstattung gilt: • Herausgabe des Erlangten • Nutzung und Verzinsung (entsprechend § 818 Abs. 1 BGB) • Wegfall der Bereicherung: Grundsätze der §§ 818 Abs. 3, 4, 819 Abs. 1 BGB sind unanwendbar – Abwägung zwischen Vertrauensschutz und Grundsatz der Gesetzmäßigkeit. 5. Verjährung: regelmäßig nach § 195 BGB

Ausbildungsliteratur:

Ebeling/Tellenbröcker, Subventionsrecht als Verwaltungsrecht, JuS 2014, 217; Erichsen/Brügge, Der Widerruf von Verwaltungsakten nach § 49 VwVfG und der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch nach § 49a VwVfG, JURA 1999, 496; Hebeler, Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche, JA 2018, 159; Hesse/Sacher, Europarecht und Verwaltungsrecht, JuS 2017, 1015; Korte, Grundlagen des Subventionsrechts, JURA 2017, 656; Laude/Jürgensen, Der übermütige Oberbürgermeister, JURA 2019, 409 (Fallbearbeitung zum Erstattungsanspruch); Stangl, Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, JA 1998, 48.

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