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b) Ausprägungen
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Die allgemeine Pflicht zur rechtmäßigen Amtsausübung hat diverse Ausprägungen erfahren. Im Folgenden werden beispielhaft die praktisch bedeutsamsten Konstellationen aufgeführt.
Beispiele:
• | Pflicht zu zuständigkeitsgemäßem und verfahrensgemäßem Handeln[58]; |
• | Pflicht zur ordnungsgemäßen Zustellung[59]; |
• | die Pflicht zur Erteilung von Auskünften und Belehrungen als solche[60]; |
• | Pflicht zur Erteilung zutreffender Auskünfte[61]; |
• | Pflicht zu ermessensfehlerfreiem, insbes. auch verhältnismäßigem Handeln[62]; |
• | Pflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen[63]; |
• | Pflicht zu konsequentem Verhalten – Verbot des venire contra factum proprium[64]. |