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b) Ausprägungen

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Die allgemeine Pflicht zur rechtmäßigen Amtsausübung hat diverse Ausprägungen erfahren. Im Folgenden werden beispielhaft die praktisch bedeutsamsten Konstellationen aufgeführt.

Beispiele:

Pflicht zu zuständigkeitsgemäßem und verfahrensgemäßem Handeln[58];
Pflicht zur ordnungsgemäßen Zustellung[59];
die Pflicht zur Erteilung von Auskünften und Belehrungen als solche[60];
Pflicht zur Erteilung zutreffender Auskünfte[61];
Pflicht zu ermessensfehlerfreiem, insbes. auch verhältnismäßigem Handeln[62];
Pflicht, unerlaubte Handlungen zu unterlassen[63];
Pflicht zu konsequentem Verhalten – Verbot des venire contra factum proprium[64].
Allgemeines Verwaltungsrecht

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