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5.3.1 Die lokale Ebene (Kreis)

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In der 2005 verabschiedeten bzw. ab 29. Juni 2018 geltenden neuen Hauptsatzung des Kreises Nordfriesland steht in § 3 Absatz 2 folgender Satz: „Der Kreis schützt und fördert die kulturelle Eigenständigkeit der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe“.1 In der Nachtragssatzung 2013 werden in § 4 Absatz 1, Punkt c) die Aufgaben des Kultur- und Bildungsausschusses dargestellt. Diese enthalten u.a. die „Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistages in den Gebieten […] Heimat- und Sprachenpflege, […] Kulturarbeit der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe, […] [den] Erhalt[ ] der kulturellen Vielfalt in Nordfriesland.“

2011 erschien der erste und bis jetzt einzige Minderheitenbericht des Kreises Nordfriesland. Am 19. November 2013 fand eine Anhörung zur aktuellen Situation der Minderheiten in Nordfriesland im Husumer Kreishaus statt.

Handbuch der Sprachminderheiten in Deutschland

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