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5.3.3 Die nationale Ebene

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Der parlamentarische Arbeitskreis

Seit 2005 gibt es beim Deutschen Bundestag einen parlamentarischen Arbeitskreis zu Fragen der nationalen Minderheiten, in dem sich mit Unterstützung des Vorsitzenden des Innenausschusses Abgeordnete mit den Vertretern der Dachorganisationen der nationalen Minderheiten ein- bis zweimal im Jahr beraten (Boysen 2012: 202ff.). Im Bundestag finden auch Debatten zur Minderheitenpolitik statt.

Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Das 1988 eingerichtete und am Bundesministerium des Innern angesiedelte Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen wurde im November 2002 erweitert, um ebenfalls die Belange der nationalen Minderheiten wahrzunehmen.1 Dieser ist der zentrale Ansprechpartner für die nationalen Minderheiten auf der Bundesebene. Seit März 2018 ist Prof. Dr. Bernd Fabritius (CSU) Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (Nordfriisk Instituut 2018c). Die bisherigen Amtsinhaber waren Jochen Welt (SPD; Dez. 1998–Okt. 2004), Hans-Peter Kemper (SPD; Nov. 2004–Feb. 2006), Dr. Christoph Bergner (CDU; Feb. 2006–Dez. 2013) und Hartmut Koschyk (CSU; Jan. 2014–Okt. 2017).

Im November 2014 haben der Beauftragte und die Minderheiten das Grundsatzpapier „Charta-Sprachen in Deutschland – Gemeinsame Verantwortung“ vorgestellt, das „den Startpunkt für eine von Bund, Ländern, Minderheiten und Niederdeutsch-Sprechern gemeinsam zu entwickelnde sprachenpolitische Ausrichtung für die Charta-Sprachen in Deutschland [setzt]“ (Minderheitenrat/Der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten 2014: 2). Es ist jedoch unklar, inwiefern dieser Ansatz sich bislang überhaupt bemerkbar gemacht hat.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Frage der nationalen Minderheiten hat das Bundesministerium des Innern diverse Broschüren herausgebracht: 2004 „Nationale Minderheiten in Deutschland“, 2008 „Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland“ (mit Niederdeutsch) und 2015 in der 3. Auflage „Nationale Minderheiten. Minderheiten- und Regionalsprachen in Deutschland“. Im Jahre 2000 ist ebenfalls eine vom Schleswig-Holsteinischen Landtag unterstützte Broschüre „Kulturen-Sprachen-Minderheiten. Ein Streifzug durch die dänisch-deutsche Grenzregion“ erschienen.

Der Minderheitenrat

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat sich ein loser Verband von Vertretern der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands gebildet, der sich regelmäßig traf. 2002 schlossen sich die Minderheiten zu einem Minderheitenrat zusammen (Boysen 2012: 200f.), dessen Konstituierung am 9.9.2004 erfolgte. Der Minderheitenrat setzt sich für die Förderung und Schutz der vier Minderheiten ein und vertritt gemeinsam deren Interessen gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag.2

Das Minderheitensekretariat

Das Minderheitensekretariat in Berlin wurde 2005 gegründet.3 Es versteht sich als Verbindungsstelle der Verbände der anerkannten Minderheiten zu den Bundesorganen Bundestag, Bundesregierung sowie Bundesrat. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Kontaktpflege und Darstellung der Positionen der vier anerkannten Minderheiten gegenüber Bundestagsausschüssen, Bundestagsabgeordneten, Fraktionen, Regierung und Ministerien.

Der Beratende Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe

Der Beratende Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe wurde am 1. Juni 2005 konstituiert. Er sichert den Kontakt der friesischen Volksgruppe zu der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag. Im Ausschuss sitzen Vertreter und Vertreterinnen der friesischen Verbände, von Ministerien, der Politik sowie der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Bundesministerium des Innern 2015: 59f.).

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