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6.3.2. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
ОглавлениеNordfriesisch ist in Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aufgenommen worden. Im Vorfeld der Ratifizierung der Charta sind in Schleswig-Holstein die einzelnen Sprachgemeinschaften aufgefordert worden, Vorschläge für die Auswahl der Paragraphen in Teil III einzureichen, die anschließend von den zuständigen Ministerien überprüft wurden (Schulz 2005). Als Einführung in die Thematik hat die Minderheitenbeauftragte Renate Schnack eine Broschüre herausgegeben, die den Text der Charta sowie Anwendungsmöglichkeiten aufzeichnet (Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein 2001).
Die Bundesrepublik hat 35 Paragraphen für das Nordfriesische angemeldet, neun unter Artikel 8 „Bildung“ und sechs unter Artikel 11 „Medien“. Nach Abgabe der Staatenberichte werden diese durch einen Sachverständigenausschuss überprüft, der festgestellt hat, dass einige der angemeldeten Paragraphen nicht oder nur partiell erfüllt worden sind. Diese liegen größtenteils in den Bereichen „Bildung“ und „Medien“. Auf diese Problematik wies 2018 ein Vertreter des Europarates anlässlich einer Feier zum 20-jährigen Jubiläum der Europäischen Charta hin.1
Jahr 2 | partiell erfüllt | davon in Bildung/ Medien | nicht erfüllt | davon in Bildung/ Medien |
2000 | 6 | 3/1 | 7 | 3/3 |
2004 | 6 | 5/0 | 4 | 1/3 |
2007 | 3 | 2/0 | 8 | 3/4 |
2010 | 5 | 3/1 | 6 | 2/2 |
2013 | 4 | 3/0 | 7 | 2/3 |
2018 | 4 | 2/0 | 5 | 2/3 |
Tab. 5: Die Zahl der partiell bzw. nicht erfüllten Paragraphen der Europäischen Charta
Zusammenfassung
Auch hier lässt sich feststellen, dass es inzwischen eine Reihe von rechtlichen Maßnahmen gibt, die der Förderung der friesischen Volksgruppe und des Friesischen dienen sollen. In Anbetracht der Streichung der Friesisch-Professur 1996 an der Universität Flensburg, der problematischen Situation von Friesisch im Bildungswesen und in den Medien sowie der fortwährenden kritischen Berichte der Sachverständigenausschüsse bezüglich der Umsetzung der Konventionen des Europarates (Europäische Charta und Rahmenübereinkommen) scheinen diese rechtlichen Maßnahmen jedoch eher symbolischen Charakter zu haben. Es wäre wünschenswert, die tatsächliche Bedeutung und Effektivität der einzelnen Maßnahmen zu überprüfen.