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5.3.2 Die regionale Ebene (Land)

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Im Land Schleswig-Holstein begann in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre eine neue Ära der Minderheitenpolitik, die durch die Einführung neuer Strukturen gekennzeichnet war.1

Der/Die Minderheitenbeauftragte

Als 1988 das Amt des Grenzlandbeauftragten (2000 erfolgte eine Umbenennung in das Amt der Minderheitenbeauftragten2) eingerichtet wurde, bekamen die Minderheiten in Schleswig-Holstein, und später auch die niederdeutsche Sprachgemeinschaft, einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin auf Landesebene.

Die bisherigen Grenz- und Minderheitenbeauftragten sind Kurt Hamer (SPD; 1988–1991),3 Kurt Schulz (SPD; 1991–2000),4 Renate Schnack (SPD; 2000–2005), Caroline Schwarz (CDU; 2005–2012), Renate Schnack (SPD; 2012–2017)5 und seit 2017 Johannes Callsen (CDU). Während Kurt Hamer, Kurt Schulz und Renate Schnack das Amt ehrenamtlich ausübten, nahm Caroline Schwarz ab 2008 das Amt hauptamtlich wahr. Bei Johannes Callsen ist neu, dass der Minderheitenbeauftragte gleichzeitig Landtagsabgeordneter ist. Die einzelnen Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen haben unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und eine unterschiedliche Arbeitsintensität gezeigt.

Im Rahmen des Friesischstudiums an der Universität Kiel finden Exkursionen in den Schleswig-Holsteinischen Landtag statt, um mit dem/der Minderheitenbeauftragten sowie mit den minderheitenpolitischen Sprechern und Sprecherinnen der einzelnen Landtagsfraktionen über die Minderheitenpolitik im Lande zu diskutieren. Bei einem solchen Besuch wurde die Minderheitenbeauftragte Caroline Schwarz gefragt, ob es zu ihren Aufgaben gehöre, Gesetzesentwürfe in Bezug auf ihre Bedeutung für die Minderheitenpolitik zu überprüfen. Dies hat sie verneint. Im Falle des Schulgesetzes 2007 hätte eine solche Überprüfung hilfreich sein können (vgl. Abschnitt 7.3.2).

Die Minderheitenberichte des Landtages

Seit 1986 soll in jeder Legislaturperiode ein Minderheitenbericht erstellt werden. 1986 erschien der erste Bericht über die dänische Minderheit in Deutschland und die deutsche Minderheit in Dänemark (Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1986). 1987 folgte ein Bericht über den friesischen Bevölkerungsteil (Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1987). 1990 fand ein Arbeitstreffen im Landeshaus Kiel statt, das in der Broschüre „Berichte zur Lage der Minderheiten“ dokumentiert ist (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1991). Der anschließende Bericht 1992 umfasste sowohl die friesische Volksgruppe als auch die beiden nationalen Minderheiten (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1992). 1996 wurden auch die deutschen Sinti und Roma in den Bericht aufgenommen (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1996). Seitdem sind Berichte 1999, 2003, 2008, 2012 und 2017 erschienen (Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1999, 2003, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein 2008, 2012, 2017).6 Die Berichte geben immer Anlass zu einer Debatte im Landtag.

Da die Berichte in der Regel nur den aktuellen Stand in den einzelnen Bereichen (z.B. Bildung) wiedergeben, ist es erforderlich, alle Berichte zu studieren, um Entwicklungen festzustellen.

Die Berichte zur Europäischen Charta

Im Jahre 2000 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung aufgefordert, jeweils in der Mitte der Legislaturperiode, einen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein vorzulegen. Solche Berichte sind 2003, 2007, 2016 und 2019 erschienen.

Das Friesengremium

1988 wurde das Gremium für Fragen der friesischen Bevölkerungsgruppe im Lande Schleswig-Holstein gegründet. In der Regel trifft sich das Gremium zweimal im Jahr. Dem Gremium gehören Vertreter und Vertreterinnen der Landtagsfraktionen, Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, der/die Minderheitenbeauftragte sowie Vertreter und Vertreterinnen der friesischen Verbände an.

Das Gremium gibt den friesischen Vertretern und Vertreterinnen die Möglichkeit, sich über Probleme und Entwicklungen mit den politischen Ansprechpartnern und -partnerinnen auszutauschen.

Der Schleswig-Holsteinische Heimatbund (SHHB) 7

Der SHHB unterhält einen Ausschuss für Niederdeutsch und Friesisch. Hier informieren sich die Mitglieder über aktuelle Themen und Entwicklungen in Bezug auf diese Sprachen und beobachten ferner, inwiefern das Land seinen übernommenen Verpflichtungen aus der Europäischen Charta nachkommt.

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