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5.4 Die finanzielle Förderung der friesischen Volksgruppe 5.4.1 Die Fördermittel

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Eine Folge der 1990 in Kraft getretenen Landesverfassung war 1991 die Aufnahme eines gesonderten Titels im schleswig-holsteinischen Landeshaushalt für die „Kulturarbeit der friesischen Volksgruppe“, der zunächst 150.000 DM betrug. Bezweckt waren die institutionelle Förderung des Nordfriesischen Vereins und der Foriining for nationale Friiske sowie die Förderung friesischer Publikationen. Außerdem gab es einen besonderen Titel für die Bezuschussung des Nordfriesischen Instituts in Bredstedt, der 1991 380.000 DM (= 194.300 EUR) betrug.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands trugen 1992 Vertreter und Vertreterinnen der Nordfriesen den Wunsch vor, analog der Stiftung für das sorbische Volk ebenfalls eine Stiftung für das friesische Volk zu bekommen. Die Landesregierung hat 1995 diese Initiative unterstützt und der Kulturstiftung 1 Mio. DM treuhänderisch übergeben in der Hoffnung, dass die Bundesregierung diesem Beispiel folgen würde (Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1996: 48f.). Die jährlichen Zinserträge in Höhe von 45.000 DM (= 23.000 EUR) stehen den Friesen zur Verfügung. 1998 wurden alle bis zum 15.12.1997 aufgelaufenen Zinsen ausgezahlt (Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages 1999: 97). Nach vielen Jahren des Stillstands regelt jetzt ein Gesetz vom 13.1.2020 die Errichtung der „Stiftung für die Friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung)“.1

Obwohl die Bundesregierung sich mit dem Gedanken einer Stiftung für das friesische Volk zurückgehalten hat, hat sie 2000 mit einer Projektförderung begonnen. Diese Förderung betrug zunächst 51.100 EUR, im darauffolgenden Jahr 2001 255.600 EUR, und ist inzwischen auf jährlich 300.000 EUR gestiegen (Stand 2017). Da der Friesenrat die Verwaltung der Projektförderung in Nordfriesland übernommen hat, erhält er seit 2002 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR.

1992 1997 2002 2007 2012 2016
Kulturarbeit der friesischen Volksgruppe2 43,5 35,9 20,2 20,2 12,2 20,2
Verfügungsfonds3 11,0 8,2 5,8 0 k.A. 0
Kulturstiftung 0 0 23,0 17,2 28,0 18,3
Projektförderung durch den Bund 0 0 255,6 280,0 320,0 300,0

Tab. 1: Übersicht über die Entwicklung der Projektförderung der friesischen Volksgruppe gemäß den Minderheitenberichten 1996–2017 (in TEUR)

Ein Vergleich der Unterstützung der einzelnen Vereine und Institutionen zeigt, dass im Zeitraum 1992–2016 die Zuschüsse für den Nordfriesischen Verein und die Friisk Foriining im Wesentlichen konstant geblieben sind mit respektiv 25.600 EUR und 7.700 EUR. 2014 ist der Zuschuss für die Friisk Foriining ebenfalls auf 25.600 EUR erhöht worden. Auf der anderen Seite sind die Zuschüsse für das Nordfriesische Institut von 194.300 EUR im Jahr 1992 auf 456.700 EUR im Jahre 2016 gestiegen.

1992 1997 2002 2007 2012 2016
Nordfriesisches Institut4 194,3 194,3 240,35 245,7 254,7 456,7
Nordfriesischer Verein 25,6 25,6 25,6 25,6 25,6 25,6
Friisk Foriining 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 25,6
Friesenrat Geschäftsstelle 0 0 15,0 15,0 15,0 15,0

Tab. 2: Übersicht über die Entwicklung der institutionellen Förderung der friesischen Volksgruppe gemäß den Minderheitenberichten 1996–2000, 2000–2005, 2005–2010, 2009–2012, 2012–2017 (in TEUR)

In der Bundesrepublik Deutschland, wie auch in anderen Ländern, existiert eine Hierarchie unter den autochthonen Minderheiten bzw. Sprachgemeinschaften (Oeter/Walker 2006: 235ff.). Während die zirka 50.000 Personen umfassende friesische Volksgruppe 2016 603.400 EUR an Zuschüssen aus Schleswig-Holstein und 300.000 EUR vom Bund (also insgesamt 903.400 EUR) erhielt, bekam die etwa gleich große dänische Minderheit im selben Jahr 65.214.000 EUR aus Dänemark und 42.481.800 EUR aus Schleswig-Holstein (also insgesamt 107.695.800 EUR) an Zuschüssen (Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein 2017: 43f. bzw. 217 und 219).6

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