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3.1.4 Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Geriatrie

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Die Weiterbildung zum Geriater befindet sich in Deutschland aktuell in einer Umbruchphase. Ursprünglich auf der Ebene einer (i. d. R. 24-monatigen) sogenannten fakultativen Weiterbildung Klinische Geriatrie angesiedelt, wird die geriatrische Qualifikation mittlerweile hauptsächlich im Rahmen einer 18-monatigen Zusatzweiterbildung erworben. Es wird nahezu einheitlich der Facharzt für Innere Medizin, Neurologie, Allgemeinmedizin oder Psychiatrie für den Erwerb der ZWB vorausgesetzt. In drei Ärztekammerbereichen ist die Geriatrie zusätzlich als Schwerpunkt der Inneren Medizin etabliert. Die Einordnung der Geriatrie als »specialty« (d. h. mit dem ersten postgraduierten Examen kann die Bezeichnung erworben werden, ein anderer Facharzt ist keine Voraussetzung) im Gesamtgebiet der Inneren Medizin ist auf Europäischer Ebene seit mehr als 15 Jahren etabliert.

Rund drei Viertel aller Weiterbildungsberechtigten für Geriatrie in Deutschland kommen aus der Inneren Medizin (Lübke et al. 2008). Bedenkt man jedoch weiter, dass etwa die Hälfte aller Geriater in Deutschland Nicht-Internisten mit dann vor allem neurologisch-psychiatrischer (rund 35 %) und allgemeinmedizinischer (rund 15 %) Facharztkompetenz sind, so sollte auch in Zukunft den geriatrie-nahen, nicht-internistischen Fächern die Möglichkeit einer Qualifikation über eine Zusatzweiterbildung ermöglicht werden ( Kap. 3.2).

Neben diesen Qualifikationsmöglichkeiten auf Ebene der Landesärztekammern bietet die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) für den niedergelassenen Bereich berufsbegleitende Curricula an, welche einer notwendigen Stärkung des ambulanten Sektors dienen sollen. Ob derartige ankündigungsfähige Zusatzqualifikationen (wie z. B. der 60-Stunden-Kurs Geriatrische Grundversorgung) die Geriatrie nachhaltig voranbringen, muss sich aber erst noch erweisen. Eine Gefahr solcher »Minorvarianten des Qualifikationsnachweises« besteht in der Verwässerung der Fachlichkeit und könnte die berechtigte Forderung der Geriatrie nach eigenständiger Facharztkompetenz konterkarieren. Diese Zusatzqualifikationen ermöglichen nicht die abrechnungsfähige Leistungserbringung spezialisierter geriatrischer Leistungen im Krankenhaus oder in Rehaeinrichtungen.

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