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4.4 Zusammenarbeiten in Medizin und Pflege – organisatorische Aspekte, Instrumente und Verfahren

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In dem Beitrag von Aubry und Beullens (2004), der sich speziell mit Interdisziplinarität und Kooperation in der Altenpflege beschäftigt, wurde auf das in der US-amerikanischen Geriatrie etablierte Programm »Multidisciplinary Education in Geriatrics and Aging« verwiesen. Als Bedingungen für eine effektive Zusammenarbeit in der Altenpflege werden klar formulierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten, strukturierte Besprechungen (mit wechselnder Moderation) und ein Kompetenzmanagement erwähnt. In der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegenden an Hochschulen oder im Rahmen einer berufsbegleitenden continuous medical education (CME) wird das auch in Deutschland etablierte umfassende interdisziplinäre geriatrische Assessment thematisiert, das am Anfang jeder Therapie- und Interventionsplanung stehen sollte ( Kap. 44). Während in der Geriatrie und Gerontopsychiatrie diese Grundprämissen mittlerweile weitgehend etabliert sind, findet in der Heimversorgung noch immer keine wirkliche Abstimmung und Koordination im Hinblick auf den Einsatz einzelner Assessments und einer darauf aufbauenden Planung von Maßnahmen statt. So arbeiten im Pflegeheimbereich Medizin und Pflege de facto nebeneinander, z. T. sogar gegeneinander. Ein Desiderat ist deshalb die kritische Evaluation von klinischen Interventionen, z. B. im Rahmen von interdisziplinären Fallbesprechungen. Hier ist der Ort, bei dem aus der Perspektive der beteiligten Akteure nicht nur einzelne Interventionen, sondern die Gesamtsituation des Bewohners/Patienten bzw. seiner Familie ins Zentrum gerückt wird. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Demenz als einer wachsenden Patientengruppe auch in den Krankenhäusern (Bundesministerium für Gesundheit 2006). In diesem Zusammenhang sind interprofessionell entwickelte und verantwortete Leitlinien und Standards von großer Bedeutung. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) (2007) hat mehrfach betont, dass dies ein Desiderat ist. Allenfalls findet eine Orientierung an monodisziplinär entwickelten Vorgaben statt. Seitens der Pflege sind in den letzten Jahren eine Reihe von »Expertenstandards« zu klinischen Fragen vorgestellt worden, die vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt und vertrieben werden, u. a. zu Dekubitus, Schmerzen, Ernährung und Kontinenzförderung. Dies gilt natürlich auch für die Medizin (siehe die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF)). Eine gemeinsame Abstimmung und Kooperation der von den Disziplinen vorgeschlagenen Arbeitsweise findet erst ansatzweise statt. Eine Ausnahme bilden die von der Bundeskonferenz für Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen verantworteten »BUKO-Qualitätsniveaus«, die multidisziplinär ausgerichtet sind. Themen sind u. a. Mobilität und Sicherheit bei Menschen mit Demenz, Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung sowie Lebensführung und Teilhabe. Der Fokus liegt auf der langzeitstationären Versorgung bzw. bei der ambulanten Versorgung, weniger im Krankenhaus (vgl. hierzu: Roes et al. 2010). Ein wichtiges Thema sei abschließend erwähnt, nämlich die Einsatzorganisation. Insbesondere bei Mehrfacherkrankungen und komplexen Verläufen sind Betroffene und Angehörige überfordert, wenn es um eine gezielte Koordination der Maßnahmen von Krankenhaus, Pflegedienst etc. geht ( Kap. 5.3). Die verantwortlichen Akteure dürfen es nicht bei der bloßen Sachinformation belassen. Beide Seiten – sowohl Ärzte wie auch Pflegende – sollten sich um ein umfassendes Verständnis für die Situation von hochbetagten alten Menschen bemühen. Dabei muss auch unter Gerechtigkeitsaspekten abgewogen werden, wer die Hauptlast bei der Zusammenarbeit der Professionen übernimmt. Es ist darauf hingewiesen worden, dass eine Zusammenarbeit »gegenwärtig fast immer den Pflegemitarbeitern mehr Anstrengungen abfordert als den Ärzten: absolutes Entgegenkommen, Dienstleistung für den Arzt, Nachhilfe und z. T. Abstriche am eigenen Versorgungskonzept« (Garms-Homolová 1998, S. 24). Die Änderung dieser Situation muss als Herausforderung für beide Professionen angesehen werden.

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