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3.2.2 Versorgungssituation gerontopsychiatrischer Patienten

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Die Historie und die Strukturelemente gerontopsychiatrischer Versorgung in Deutschland werden in diesem Band von Gutzmann in kompetenter und umfassender Weise dargestellt ( Kap. 52). Demnach wird die überwiegende Zahl gerontopsychiatrischer Patienten im ambulanten Sektor durch die Hausärzte medizinisch versorgt. Dies gilt auch für den hohen Anteil gerontopsychiatrisch behandlungsbedürftiger Heimbewohner. Die ambulante Versorgung gerontopsychiatrischer Patienten ist darüber hinaus Aufgabe der niedergelassenen Fachärzte für Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde. Gerontopsychiatrische Behandlungskompetenz kann jedoch bei einem Hausarzt und selbst bei einem Facharzt nicht notwendigerweise vorausgesetzt werden und auch hinsichtlich der vorhandenen Kapazitäten ist die Realität der Versorgung in diesem Bereich von einem Optimum leider weit entfernt. Diese Versorgungslücke kann nur teilweise durch die an psychiatrische Fachkrankenhäuser angegliederten Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) kompensiert werden, die u. a. auch für die medizinische Betreuung der durch den KV-Bereich nicht ausreichend versorgten gerontopsychiatrischen Patienten zuständig sind. Als weiteres Strukturelement der ambulanten gerontopsychiatrischen Versorgung gibt es vielerorts sogenannte Gedächtnisambulanzen bzw. »Memory Clinics «, die eine spezielle Expertise in der Diagnostik und Therapie kognitiver Störungen bzw. von Demenzen vorhalten ( Kap. 14). Gedächtnisambulanzen sind häufig in Form von Hochschulambulanzen Teil eines universitären Zentrums, zunehmend jedoch auch integriert in nichtuniversitären Psychiatrischen Institutsambulanzen oder geriatrischen Tageskliniken anzutreffen. Das diagnostische Leistungsspektrum der bestehenden Gedächtnisambulanzen ist von Standort zu Standort recht variabel und reicht von der klinischen Basisdiagnostik bis hin zu differenzierter neuropsychiatrischer Spezialdiagnostik. Im klinisch-stationären Bereich sind gerontopsychiatrische Spezialstationen bzw. Spezialabteilungen heute zwar bereits in vielen psychiatrischen Fachkrankenhäusern etabliert, der tatsächliche Bedarf liegt aus Expertensicht jedoch deutlich höher (Gutzmann und Klein 2012). Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass auch in primär internistisch bzw. chirurgisch ausgerichteten Klinikabteilungen viele Patienten behandelt werden, bei denen gerontopsychiatrische Erkrankungen (zumeist Demenzen und depressive Störungen) zumindest komorbide bestehen und bisweilen sogar das Gesamtkrankheitsbild dominieren. Während in den geriatrisch-internistischen Fachabteilungen diese Komorbidität im Rahmen des geriatrischen Basisassessments i. d. R. erkannt und im Rahmen der Behandlungsplanung berücksichtigt wird ( Kap. 44), bleiben gerontopsychiatrische Krankheitsbilder in somatischen Abteilungen ohne geriatrisch-gerontopsychiatrische Fachkompetenz häufig unentdeckt, mit entsprechend negativen Folgen für die Patienten bzw. den Behandlungsverlauf. Zur Verbesserung der gerontopsychiatrischen Versorgung und orientiert an den Grundsätzen der deutschen Psychiatrie-Reform der 1970er Jahre (Kernforderungen: soziale Orientierung, Gemeindenähe, Niederschwelligkeit, transsektorale Integration, »ambulant vor stationär«) wurde von politischer Seite bereits in den 1980er Jahren für alle kreisfreien Städte und Landkreise die Etablierung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ) gefordert, das modellhaft aus einer Tagesklinik mit angegliederter gerontopsychiatrischer Ambulanz und Beratungsstelle besteht (BMJFFG 1988). Sowohl die Etablierung Gerontopsychiatrischer Zentren als auch die Gründung sogenannter Gerontopsychiatrischer Versorgungsverbünde, die über die weiterführende Integration einschlägiger regionaler Versorgungsangebote zu einer bedarfsorientierten Koordinierung und Effizienzsteigerung der gerontopsychiatrischen Versorgungslandschaft beitragen sollen, sind jedoch mehr als ein Vierteljahrhundert später von einer flächendeckenden Realisierung noch weit entfernt.

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