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5.5 Kooperationen mit außerschulischen Beratungsdiensten

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Zusätzlich zu schulinternen Kompetenzteams benötigt eine Schule außerschulische Beratungsangebote, die durch klare Kooperationsabsprachen und Kooperationsverträge gesichert sind:

• Sprechstunden von Schulpsychologinnen

• Sprechstunden der Sonderpädagogischen Inklusionsberater

• Kooperation mit der Lehrerfortbildung und Schulentwicklungsberatung

• Sprechstunden und Infoabende der Erziehungsberatung

• Sprechstunden des Sozialpädagogischen Dienstes des Jugendamtes

• Kooperation mit den Präventionsbeauftragten der Polizei

Je nach Schulart und Standort werden diese Helferinnen und Helfer verschieden sein. Die Schule öffnet sich der Gesellschaft und aktiviert dadurch außerschulische Helfersysteme, die Lehrkräfte und Schulleitung entlasten ( Abb. 5.1).

Die schulpsychologische Beratung umfasst drei Bereiche: Die schülerzentrierte Beratung, die Beratung des Systems Schule sowie Kooperation und Vernetzung. Die Aufgaben und Organisationsformen der Schulpsychologie werden in Kapitel I-4 ausführlich dargestellt und an dieser Stelle nicht weiter beschrieben.

In den folgenden Abschnitten sollen die Aufgaben und Angebote wichtiger Kooperationspartner der Schule vorgestellt werden ( Abb. 5.2).

Handbuch Schulpsychologie

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