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Karin, 10 Jahre

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Karin besucht die 4. Klasse einer Grundschule und hat große Rechtschreibschwierigkeiten. Die Mutter erzählt, dass es eigentlich in allen Fächern Probleme gibt, weil Karin in letzter Zeit schriftliche Arbeiten zunehmend verweigere.

Die Schule war von Anfang an ein Problem. Karin wiederholte die 1. Klasse in der flexiblen Schulanfangsphase und hatte trotz Förderunterricht nur mäßige Lernerfolge. Sie hat große Schwierigkeiten bei Diktaten. Die Mutter versucht, durch tägliches Üben Karin zu helfen. Dabei gibt es viele Konflikte. Karin wirkt traurig. Sie erzählt, dass sie am liebsten nicht mehr zur Schule gehen wolle.

Da alle schulischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind und ein generelles Schulversagen droht, empfiehlt die Schulpsychologin eine ambulante Lerntherapie. Die Eltern stellen Karin in einem Institut für Lerntherapie vor, dass den Kosten- und Behandlungsplan für eine LRS-Therapie erstellt. Die Schulpsychologin schickt diesen Kosten- und Behandlungsplan gemeinsam mit ihrem Gutachten an das Jugendamt, das auf Antrag der Eltern die Finanzierung der Lerntherapie nach § 35a KJHG übernimmt. Voraussetzung ist, dass eine seelische Behinderung droht und hierdurch die soziale Teilhabe eingeschränkt ist. Die Schulpsychologin führt begleitende Beratungsgespräche mit den Eltern und der Klassenlehrerin und empfiehlt, als Nachteilsausgleich die Benotung von schriftlichen Leistungen auszusetzen.

Handbuch Schulpsychologie

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