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5.5.3 Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)2

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In Deutschland gibt es fast 160 Sozialpädiatrische Zentren (SPZ). Das sind ambulante Einrichtungen mit multiprofessionellen Teams. In einem SPZ arbeiten:

• (Kinder-)Ärztinnen,

• Psychologinnen und Psychotherapeuten,

• Ergotherapeutinnen,

• Logopäden,

• Physiotherapeutinnen,

• Sozialarbeiter und

• Kinderkrankenpfleger, Arzthelferinnen und Sekretäre

Je nach Schwerpunkt eines SPZ werden diese Berufsgruppen durch weitere ergänzt.

SPZ sind nach § 119 SGB V zugelassene Einrichtungen für Kinder, »die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten (…) behandelt werden können.« Das sind vor allem Kinder und Jugendliche, die aufgrund chronischer und schwerer Erkrankungen (Behinderungen) eine umfassende Betreuung durch mehrere der oben genannten Berufsgruppen benötigen.

In den SPZ gibt es einen engeren Austausch der verschiedenen Disziplinen innerhalb der Einrichtung aber auch eine gute Kooperation nach außen, z. B. in der Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Fachdiensten und Ämtern. Hilfen, die im SPZ selbst nicht möglich sind, werden initiiert.

Im SPZ findet bei jedem Kind eine mehrdimensionale Diagnostik statt. Diese umfasst die folgenden Bereiche:

• Entwicklung und Intelligenz

• Körperlich-neurologische Befunde

• Psychische Befunde

• Die Erfassung sozialer und Umweltfaktoren

• Die Abklärung der Ätiologie (d. h. der Ursache eines Problems)

• Wesentliche Aspekte der Teilhabe(-einschränkungen)

Einen besonderen Stellenwert nimmt die Erfassung der Teilhabe ein. Aus den Teilhabeeinschränkungen nach ICF-CY (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen) und den Teilhabepräferenzen von Patient, Patientin und Familien entwickeln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SPZ gemeinsam mit allen Beteiligten einen Handlungsplan mit dem Ziel, es dem betroffenen Kind oder Jugendlichen zu ermöglichen, so umfassend wie möglich und an allen wichtigen Bereichen des sozialen Lebens teilzuhaben. Wichtig dabei sind die Erfassung und Beachtung von persönlichen Stärken und Ressourcen.

Betreut werden können Kinder im SPZ so lange wie nötig, längstens bis zur Volljährigkeit. Für die Behandlung in einem SPZ braucht ein Kind oder Jugendlicher in jedem Quartal die Überweisung einer Kinderarztpraxis, die damit die Notwendigkeit einer SPZ-Betreuung bescheinigt.

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