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5.9 Fazit: Ein Beratungszentrum statt vieler Institutionen und Helfer

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Häufig besprechen Eltern »ihr Problem« mit dem Klassenlehrer, dann mit der Sonderpädagogin, dann mit dem Schulpsychologen, dann mit der Sozialarbeiterin im Jugendamt, dann mit dem Psychologen der Erziehungsberatung oder einer niedergelassenen Psychotherapeutin ….

Notwendig sind regionale Beratungszentren, in denen Schulpsychologie, Sonderpädagogische Förderzentren, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Erziehungsberatung und der Sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes zusammenarbeiten. Ratsuchende haben dann nur noch eine Anlaufstelle. Die Kooperation der Helfer wird vereinfacht und Doppelberatungen werden vermieden. Gut funktionierende Beispiele hierfür gibt es im In- und Ausland. Von großer Bedeutung ist dabei, dass in Kooperationsverträgen Aufgaben und Kompetenzen der beteiligten Institutionen klar definiert und abgegrenzt werden.

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