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Kinderschutz

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Aufgabe des Jugendamtes ist auch der Schutz der Kinder vor Gefahren für ihr Wohl und für eine uneingeschränkte Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Die Schule ist häufig der Ort, an dem Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sichtbar werden. Schulverweigerung, Schuldistanz, Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten können Hinweise auf eine Gefährdung sein. Das Jugendamt berät in Fragen des Kinderschutzes und hat als die hier zuständige Fachbehörde weitgehende Interventionsbefugnis (Staatliches Wächteramt).

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