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5.5.2 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst1
ОглавлениеDie Aufgaben von öffentlich beschäftigten Kinder- und Jugendpsychiatern werden durch Ländergesetze geregelt. Die multiprofessionellen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) der Gesundheitsämter haben eine »subsidiäre und sozialkompensatorische Aufgabe« in Ergänzung zur Versorgung durch niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiaterinnen oder Kliniken nach dem SGB V. Im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst arbeiten Fachärztinnen, Sozialpädagogen und Psychologinnen in multiprofessionellen Teams.
Die Hauptarbeitsfelder des KJPD sind:
• Kinder- und jugendpsychiatrische, psychotherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Diagnostik und Beratung
• Psychiatrische Kriseninterventionen, Abklärung klinischer Behandlungsbedürftigkeit bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung sowie Einleitung von Hilfen, um eine stationäre Unterbringung zu vermeiden und eine (Wieder-)Eingliederung im gewohnten Lebensumfeld sicherzustellen
• Vermittlung und fachliche Begleitung von notwendigen medizinischen, pädagogischen, psychotherapeutischen und familienunterstützenden Hilfen in Absprache mit den verschiedenen Leistungsträgern
• Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe (§ 35a Abs. 1a SGB VIII) im Auftrag der zuständigen Leistungsträger
• Fallbezogene fachliche Beratung von Fachkräften und Bezugspersonen im psychosozialen Umfeld (Schule, Kita, Einrichtungen, Ämter)