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Sabrina, 16 Jahre

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Sabrina war in der Grundschule eine gute Schülerin. Sie erhielt eine Gymnasialempfehlung. Doch in der 8. Klasse beginnt sie, erst stunden-, dann tageweise zu schwänzen. Ihre Leistungen werden schlechter. Sie wird nicht versetzt und wechselt die Schule. Die Eltern von Sabrina trennen sich. Sabrina und ihre ältere Schwester leben anfangs bei der Mutter, die jedoch nach der Trennung zunehmend Alkohol trinkt. Sabrina ist weitgehend sich selbst überlassen. Nach einem Konflikt mit einer Mitschülerin (Prügelei) geht sie schließlich nicht mehr zur Schule, jetzt schon seit eineinhalb Jahren.

In Beratungsgesprächen mit Sabrina und ihrer Schwester wird schnell deutlich, dass die Mädchen ein Zusammenleben mit ihrer Mutter nicht mehr wollen. Sie sind viel unterwegs, wohnen »mal hier, mal dort« und schlafen bis mittags.

In einer Schulhilfekonferenz wird den Mädchen von der Sozialarbeiterin des Jugendamtes »betreutes Einzelwohnen« angeboten.

Vom Berufsberater, der auch an der Konferenz teilnimmt, erhält Sabrina einen Platz in einer berufsvorbereitenden Maßnahme des Arbeitsamtes (Agentur für Arbeit). Hier kann sie den Schulabschluss nachholen.

Sabrina befindet sich im zehnten Schulbesuchsjahr und ist noch schulpflichtig. Daher erhält sie vom Schulrat eine zweckgebundene Befreiung von der Schulpflicht.

Der Schulpsychologe leitete diese Maßnahmen ein und koordinierte die Zusammenarbeit der verschiedenen Personen.

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