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5.5.4 Erziehungs- und Familienberatung3
ОглавлениеDie Aufgaben der Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) sind im SGB VIII geregelt. Dies betrifft insbesondere den § 28, aber auch §§ 8a, 16–18, 27, 33–36 sowie § 156 FamFG. Die Beratungsstellen sind meist kommunale Einrichtungen, die durch Beratungsangebote freier Träger ergänzt werden. Psychologinnen und Sozialpädagogen mit unterschiedlichen therapeutischen Zusatzqualifikationen arbeiten in multiprofessionellen Teams zusammen. Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine kostenfreie Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern, Pflegeltern und andere Bezugspersonen der Kinder. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
In Abgrenzung zur Schulpsychologie sind die Arbeitsschwerpunkte der EFB:
• Prävention (Elternabende, Gruppen, Onlineberatung)
• Beratung in Erziehungsfragen
• Ehe-, Konflikt- und Trennungsberatung
• Beratung bei Personensorge und Umgangsrecht
• Fachdienstliche Beratung des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes (RSD) bei der Jugendhilfeplanung
• Krisen- und Notfallberatung bei Kinderschutz
• Psychodiagnostik
• Fachdienstliche Stellungnahmen für Jugendhilfemaßnahmen
• Angeordnete Beratungen bei Gerichtsverfahren, die das Sorge- oder Umgangsrecht betreffen
• Vernetzung mit anderen regionalen Einrichtungen, die im Bereich der Familienhilfe arbeiten
Ziel der Arbeit der Erziehungs- und Familienberatung (EFB) ist eine angemessene Erziehung und Förderung der kindlichen Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Sinne des § 1 SGB VIII.
Das Spektrum von Erziehungs- und Familienberatung reicht von einfachen Erziehungsfragen über Erziehungsschwierigkeiten aufgrund von eingeschränkter Erziehungskompetenz oder psychischen Belastungen der Eltern bis hin zu gravierenden psychosozialen Entwicklungsauffälligkeiten und psychischen Störungen der Kinder und Jugendlichen.
Darüber hinaus sind familiäre Krisen sowie Trennung, Scheidung und Umgang häufig Gegenstand von Erziehungs- und Familienberatung.
Beratungen finden oft in den Räumen der Erziehungs- und Familienberatung statt. Es ist aber auch möglich, diese per Telefon oder Online per Video oder in Form einer Mail- oder Chatberatung durchzuführen. Für die Onlineberatungen beteiligen sich Erziehungsberatungen teilweise auch an überregionalen Onlineberatungsangeboten, wie z. B. der Bundeskonferenz der Erziehungsberatung (bke). In Einzelfällen gibt es auch die Möglichkeit zu Haus- oder Kitabesuchen, um einen besseren Eindruck von der Problematik im Alltag zu bekommen.
Manchmal kann einer Familie schon mit einem einzelnen Gespräch geholfen werden, teilweise findet aber eine Unterstützung auch über ein Jahr oder länger statt.
Erziehungs- und Familienberatung fokussiert primär auf die familiären Beziehungssysteme des jungen Menschen im Kontext seiner jeweiligen Lebenssituation. Ebenso können aber auch andere soziale Bereiche wie Freundeskreis, Schule oder Ausbildung Themen sein. Je nach Problemstellung werden entweder nur einzelne Familienmitglieder oder auch das gesamte Familiensystem in die Beratung miteinbezogen. Da sich in der Regel familial erworbenes dysfunktionales Erleben und Verhalten auch in anderen Lebensbereichen symptomatisch niederschlägt, ist die Zusammenarbeit mit weiteren Bezugspersonen in den vom Kind oder Jugendlichen besuchten Einrichtungen, z. B. Lehrpersonen, Erzieherinnen und Erzieher etc., unabdingbar.