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5.5.5 Jugendhilfe4

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In Deutschland sind Schule und Jugendhilfe institutionell getrennt. Großbritannien oder auch die skandinavischen Länder kennen diese Trennung nicht. Jugendhilfe ist dort in die sog. Community school integriert. Allerdings verbinden Schule und Jugendhilfe heute ein gemeinsames Bildungsverständnis in Deutschland. Die Jugendhilfe wirkt überwiegend im Bereich des informellen Lernens. Die Schule trägt die Verantwortung für die formale Bildung, öffnet sich aber immer weiter für soziale Aufgaben. Die Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag, Lernen ist jedoch nicht nur mehr Wissensvermittlung, sondern auch Aneignungskompetenz und soziale Teilhabe. Die Übergänge Kita–Schule und Schule–Beruf werden gemeinsam verantwortet. Das Ziel einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit vereint die Jugendhilfe mit der Schule.

Nur selten sind Lern- oder Verhaltensprobleme von Kindern und Jugendlichen von familiären oder schulischen Problemen und Konflikten zu trennen, mitunter bedingen sie sich gegenseitig. Daher ist eine enge Kooperation von Jugendhilfe und Schule notwendig. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe wird in den Schulgesetzen der Bundesländer, von der Kultusministerkonferenz (KMK, 2004) und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gefordert, aber in der Praxis sehr unterschiedlich vollzogen. In vielen Bundesländern sind für Schule und Jugendhilfe noch verschiedene Ministerien, in den Gemeinden verschiedene Dezernate zuständig. Positive Beispiele für eine enge Kooperation von Jugendhilfe und Schule finden sich inzwischen jedoch in vielen Städten und Gemeinden. Kommunen arbeiten sozialräumlich und versuchen so, auf lokaler, lebensweltorientierter Ebene gemeinsam mit den örtlichen Schulen den Lebensraum bildungsfreundlich und inklusiv zu gestalten.

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