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Max, 9 Jahre
ОглавлениеMax besucht eine 3. Klasse. Er erhält aufgrund von auffälligem Verhalten in der Grundschule sonderpädagogische Förderung im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung. Aus der Sicht des Schulpsychologen benötigt Max aber zusätzlich eine ambulante Psychotherapie.
Unter Vorsitz des Schulleiters findet eine Schulhilfekonferenz statt, in der Eltern, Klassenlehrerin, Schulpsychologe, Sonderpädagogin und die Sozialarbeiterin des Jugendamtes über die Förderung von Max gemeinsam beraten. Der Schulpsychologe begründet in einem Gutachten die Notwendigkeit der Psychotherapie. Das Jugendamt übernimmt auf Antrag der Eltern nach § 27 oder 35a KJHG die Kosten für die Psychotherapie in einer Psychologischen Praxis.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können helfen, Schule und Jugendhilfe besser zu verzahnen, die knappen Ressourcen effektiver einzusetzen und im Interesse der Klientinnen und Klienten ein Nebeneinander von Beratung und Jugendhilfe zu vermeiden. Sie verfügen über die professionelle Distanz, um aus einer neutralen und unabhängigen Position heraus, die Kooperation zwischen Schule und Jugendamt zu moderieren und zu koordinieren. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können die Schule über Angebote der Jugendhilfe informieren und die Schule für Jugendhilfemaßnahmen öffnen. Andrerseits können Schulpsychologen und -psychologinnen der Jugendhilfe einen Zugang zur Schule und ein Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen von Unterricht und Erziehung in der Schule vermitteln. Schulintern können Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Helferkonferenzen moderieren, in denen sich Klassenlehrer, Sonderpädagoginnen, Familienhelfer oder Psychotherapeutinnen und Eltern über gemeinsame Maßnahmen und Ziele verständigen.
Schulextern können Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gemeinsam mit dem Jugendamt und den Eltern Betreuungsangebote in den verschiedenen Lebenswelten eines Kindes aufeinander abstimmen. Eine enge Kooperation zwischen Schulpsychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrischem Dienst und Jugendamt (Erziehungsberatung und Sozialpädagogischem Dienst) ermöglicht die Abstimmung und Verzahnung der Hilfesysteme. Die Anzahl der Beraterinnen und Berater für eine Familie kann so auf ein Minimum reduziert werden.